Eignungskriterium sind Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 8 Jahren. Dabei werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Neuplanung oder Neugestaltung eines innerstädtischen Platzes und/oder einer innerstädtischen Straße/Fußgängerzone. b) Zum Leistungsbild Freianlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und bereits abgeschlossen. c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI. d) Die Baukosten (ohne Baunebenkosten) für die Freianlagen (ggf. einschließlich Verkehrsanlagen, aber ohne Kanalisation/Ingenieurbauwerke) betrugen mind. 2,5 Mio. EUR ohne MwSt. e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.09.2018 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung lag nicht vor diesem Stichtag. Im Sinne der Anforderung b) gilt eine Leistungsphase als abgeschlossen, wenn alle zu ihr gehörenden Grundleistungen vollständig erbracht sind (deren Abnahme ist nicht entscheidend). Abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt). Mindestanforderung an die Eignung ist, dass Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 abdecken, wobei jeweils nur im zuvor erläuterten Sinne abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden. Die Referenzen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen. Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden vom Bewerber im Bewerbungsformular zu benennende Wertungsreferenzen als Kriterium 1 berücksichtigt. Dabei können bis zu vier Wertungsreferenzen benannt werden (für den Nachweis, dass die Mindestanforderung an die Eignung erfüllt ist, können weitere Referenzen benannt werden). Auf jede Wertungsreferenz entfällt bei der Bewertung der im Folgenden erläuterten Unterkriterien ein Viertel des jeweils angegebenen Maximalpunktwerts. Entsprechend der prozentualen Gewichtung des Kriteriums 1 werden maximal 85 Wertungspunkte vergeben. Für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit (Grundkriterium 1.1) werden dabei max. 20 Punkte vergeben. Zusätzlich werden zu jeder Wertungsreferenz weitere Eigenschaften abgefragt und als weitere Unterkriterien berücksichtigt, wobei eine Punktbewertung immer zusätzlich voraussetzt, dass das Grundkriterium 1.1 bei der jeweiligen Wertungsreferenz erfüllt ist: 1.2 Nach Abschluss des Vorhabens wurde bzw. wird der Platz bzw. die Straße zu mindestens 60% als Fußgängerbereich oder verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen: max. 10 Punkte. 1.3 Das Vorhaben umfasste auch die Neugestaltung einer bereits bestehenden Straßenverkehrsanlage und hierzu wurde die Objektplanung zum Leistungsbild Verkehrsanlagen mitbearbeitet: max. 10 Punkte. 1.4 Ein zentrales Planungsziel war die Berücksichtigung von Aspekten der Klimafolgenanpassung: max. 25 Punkte. 1.5 Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen: max. 20 Punkte. Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.