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Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung · Hannover · Niedersachsen · Oberste Landesbehörde
Angebote bis 07.09.2026, 10:01 Uhr (heute!)
Beschreibung
Zur Nutzung für sämtliche Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Niedersachsen einschließlich des an den Hochschulen tätigen Personals im Landesdienst gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 NHG soll ein Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB über Firmenfitnessdienstleistungen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter für Sport- und Fitnessangebote im Rahmen von Firmenfitness geschlossen werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen🧾 Zuschlagskriterien
Die Angebots- und Bindefrist wird verlängert, damit Bieter ausreichend Zeit haben, um auf die neuen bzw. angepassten Informationen zu reagieren und dies im Rahmen der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Anpassung der Bewertungsmethode des Zuschlagskriteriums "Höhe der Verwaltungskostenpauschale" erfolgte aufgrund einer Bieterfrage (Nr. 5), da die bisherige Formulierung der Bewertungsmethode bei einer Verwaltungskostenpauschale von 0,00 EUR zu Auslegungsfragen führen konnte. Aus diesem Grund wurde die Bewertungsmatrix entsprechend angepasst, so dass die Punktevergabe künftig anhand einer eindeutig anwendbaren Berechnungsformel vorgenommen wird.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Firmenfitnessdienstleistungen für Beschäftigte der Landesverwaltung Niedersachsen.
- Es handelt sich um einen Dienstleistungskonzessionsvertrag nach GWB.
- Die genauen Details zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Der Auftraggeber ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung.
Gesucht wird ein Dienstleistungskonzessionsvertrag für Firmenfitnessangebote für die Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsens.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe der Konzession erfolgt nach den Regelungen des GWB (vorrangig Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3) und der KonzVgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis für Beschäftigte 62 %Preis
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Basis der Jahrespreise inklusive Umsatzsteuer (brutto) für die anzubietende Basis-Individualvertragsvariation sowie für die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation, die - jeweils für die einzelnen Gebietskategorien - die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen müssen. Für diese beiden vorgegebenen Individualvertragsvariationen wird jeweils ein Jahrespreis unter Berücksichtigung sämtlicher preisrelevanter Bestandteile, einschließlich einmaliger Kosten, ermittelt. Dazu werden die Preise für die einzelne Individualvertragsvariation auf ein Vertragsjahr (mit 52 Wochen und 365 Tagen), inkl. ggf. anfallender einmaliger Kosten, z.B. Einweisungs-, Einmalgebühren, hochgerechnet (Jahrespreis). Maßgeblich für die Bewertung ist der Mittelwert aus beiden Jahrespreise, dazu werden die beiden Jahrespreisen addiert und die Summe durch zwei geteilt. Sofern Anbieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote pro Monat ermöglicht, erfolgt keine Bildung eines arithmetischen Durchschnitts, stattdessen ist für die Bewertung nur der Jahrespreis der Premium-Individualvertragsvariation maßgeblich. Die Kosten für Kursangebote im Sinne von Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) fließen nicht in die Ermittlung des Jahrespreises (siehe auch Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium "Preis für Beschäftigte") mit ein. Das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Mittelwert erhält 620 Punkte. Je Prozent höherem Preis erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (6,2 Punkte).
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Zuschlagskriterium "Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang", Unterkriterium Diversität der Sport- und Fitnessangebote 31,4 %Qualität
2.1 Unterkriterium "Diversität der Sport- und Fitnessangebote" (max. 314 Punkte): Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbar ist, anhand der vom Bieter ausgefüllten Vordrucke "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation" und "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-Individualvertragsvariation" in die Bewertung ein. Die Bewertung der niedersachsenweiten Abdeckung erfolgt auf Grundlage der Verfügbarkeit von Sport- und Fitnessangeboten in insgesamt 46 vorgegebenen Gebietskörperschaften. Die Punktevergabe erfolgt gebietskörperschaftsscharf nach einem transparenten Bewertungsschema sowohl für die angebotene Basis-Individualvertragsvariation als für die angebotene Premium-Individualvertragsvariation unter Berücksichtigung des Umfangs und der Vielfalt der angebotenen Leistungen. Für die Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C, in denen ei-ne überdurchschnittlich hohe Zahl an Beschäftigten des Landes tätig ist, werden als Mindestanforderung ein bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbares zwingend vorzuhaltendes Mindestangebot sowie eine erhöhte Gewichtung des darüber hinausgehenden Angebotsumfangs vorgenommen, um deren besondere Bedeutung für die Zielgruppe sachgerecht abzubilden. Die bewertungsrelevante Gesamtpunktzahl je Gebietskörperschaft ergibt sich aus der Summe von Grund- und Zusatzpunkten. Die Gesamtbewertung erfolgt durch Addition der über alle Gebietskörperschaften erzielten Punkte. Sofern Bieter ausschließlich eine Premium-Individualvertragsvariation anbieten, die eine unbeschränkte Nutzung der darin enthaltenen Sport- und Fitnessangebote ermöglicht, erfolgt die Punktevergabe für Grund- und Zusatzpunkte nur anhand der Abdeckung in dieser Premium-Individualvertragsvariation, wobei die erzielten Punkte pro Gebietskörperschaft verdoppelt werden. 2.1.1 Sport- und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C (18 Gebiete, max. 216 Punkte): In den als Gebietskörperschaften der Gebietskategorie A, B und C (vgl. Ziff. 3.1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) sowie Vordrucke "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Basis-Individualvertragsvariation" und "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang für die Premium-Individualvertragsvariation") aufgeführten insgesamt 18 Gebietskörperschaften muss sowohl in der anzubietenden Basis-Individualvertragsvariation als auch in der anzubietenden Premium-Individualvertragsvariation bereits bei der Angebotsabgabe ein für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbares Angebot an Sport- und Fitnessangeboten in eigenen stationären Einrichtungen oder in stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen oder Verbundpartnern vorhanden sein, das jeweils die in Ziff. 4 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) für die jeweilige Gebietskategorie vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen muss. Eine Vergabe von Grundpunkten für die Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen erfolgt nicht. Werden bei der Angebotsabgabe die jeweils vorgegebenen Mindestanforderungen in einer der Gebietskörperschaften der Gebietskategorien A, B und C nicht für den Zeit-punkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) eingehalten, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Für über die jeweiligen Mindestanforderungen in den Gebietskategorie A, B und C hinausgehenden Angebote werden jeweils getrennt für die anzubietende Basis- und die anzubietende Premium-Individualvertragsvariation Zusatzpunkte vergeben. Die Vergabe der Zusatzpunkte erfolgt gestaffelt entsprechend der Anzahl der über die vorgegebenen Mindeststandards hinaus-gehenden Angebote in den Bereichen zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Hallenbäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.). Hinsichtlich der Ausgestaltung der dabei vorgegebenen Staffelung wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen. 2.1.2 Sport und Fitnessangebote in den Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D (28 Gebiete, max. 98 Punkte): Bei den verbleibenden 28 Gebietskörperschaften der Gebietskategorie D erfolgt die Bewertung ebenfalls auf Grundlage einer gebietskörperschaftsbezogenen Punktevergabe, jeweils gesondert für die angebotene Basis-Individualvertragsvariation sowie für die Premium-Individualvertragsvariation. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die vollständige Erfüllung der jeweils in Ziff. 4, Ziff. 4.1., Ziff. 4.2 dd) sowie Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorgegebenen Mindestanforderungen für die Gebietskategorie D in der jeweiligen Gebietskörperschaft. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können keine Punkte erhalten, werden jedoch nicht ausgeschlossen. Dabei werden zunächst jeweils Grundpunkte für eine bereits bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachweisbar rechtlich gesichert (z.B. durch vertragliche Regelungen) nutzbare Einhaltung der Mindestanforderungen vergeben. Zusätzlich werden Zusatzpunkte für über die Mindestanforderungen hinausgehende Leistungen vergeben. Die Bewertung erfolgt stufenweise anhand der in der Bewertungsmatrix festgelegten Ausprägungen. Maßgeblich sind insbesondere zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Hallen- oder Freibäder sowie Zusatzangebote (wie Yoga-Studios, Boulderhallen, etc.). Konkrete Informationen zur Bewertung sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Zuschlagskriterium "Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang", Unterkriterium Online- und Kursangebote 3,6 %Qualität
Zusätzlich werden Punkte für kostenfreie Online-Angebote sowie ggf. kostenpflichtige Präventions-, Entspannungs- und / oder Ernährungskurse vergeben (siehe Bewertungsmatrix, Zuschlagskriterium: Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang, Unterkriterium "Online- und Kursangebote"). Für die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Punktevergabe wird auf die Bewertungsmatrix verwiesen.
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Höhe der Verwaltungskostenpauschale 3 %Kosten
Hierbei erhalten Angebote, bei denen der jährliche Betrag von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer (siehe Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)) unterschritten wird, eine zusätzliche positive Bewertung, die sich prozentual an der niedrigsten Verwaltungskostenpauschale orientiert. Hinweis: Übersteigt der angegebene Wert die maximale Summe von 250.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Jahr, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit der niedrigsten angegebenen Verwaltungskostenpauschale erhält 30 Punkte. Für jedes Prozent höherer Verwaltungskostenpauschale erfolgt ein Abzug von 1 % der maximalen Punktzahl (3 Punkte).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 34 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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