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Lieferung von Material für die Trinkwasserversorgung den Wasserverband Garbsen - Neustadt a. Rbge.
Wasserverband Garbsen - Neustadt a. Rbge. · Garbsen · Niedersachsen
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Material für den Gas- und Wasserleitungsbau gemäß Leistungsbeschreibung, aufgeteilt in Los 1 (Hausanschlussmaterial) und Los 2 (Rohrnetzmaterial). Die Mengenansätze und technischen Spezifikationen ergeben sich aus den beigefügten Anlagen und gelten jeweils pro Lieferjahr. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in zwei Losen aufgeteilt. Los 1 umfasst Hausanschlussmaterial und Los 2 umfasst Rohrnetzmaterial. Die Mengenansätze ergeben sich aus den Anlagen und gelten jeweils pro Lieferjahr. Für das Lieferjahr 2026 sind insgesamt vorgesehen: • Los 1: ca. 97 Positionen mit einer Gesamtmenge von ca. 9.546 Stück • Los 2: ca. 92 Positionen mit einer Gesamtmenge von ca. 2.241 Stück Die Mengen dienen als Richtmengen zur Angebotskalkulation und stellen den voraussichtlichen Bedarf dar. Der Bieter kann für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose, Gebote abgeben. Der Zuschlag kann je Los erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Lieferung von Hausanschluss- und Rohrnetzmaterial für die Trinkwasserversorgung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
7.1 Einzureichende Erklärungen (verpflichtend) Im Rahmen der Angebotsabgabe sind die folgenden Erklärungen vollständig ausgefüllt über die Vergabeplattform einzureichen: 1. Anlage 2 zum Angebot – Bietererklärung zum Angebot (Unternehmensangaben): Die Bietererklärung ist vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. 7.2 Unternehmen / Referenzen / Organisation Der Bieter benennt in Anlage 2 eine deutschsprachige Ansprechperson sowie eine Vertretung (inkl. Telefon/E-Mail) und macht grundlegende Angaben zum Unternehmen. Als Referenz sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen anzugeben. Soweit einschlägig, sind außerdem Angaben zu Teilleistungen/Unterauftragnehmern sowie zu Bietergemeinschaften zu machen. Für Bietergemeinschaften gilt die Erklärung zur rechtsverbindlichen Vertretung und Gesamtschuldnerhaftung. 7.3 Weitere Erklärungen Der Bieter erklärt u. a., dass keine wettbewerbswidrigen Absprachen getroffen wurden und keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Zusätzlich enthält Anlage 3 zum Angebot eine Erklärung zum Ausschluss von Strom aus russischer Erzeugung bzw. von sanktionierten Unternehmen (inkl. Nachweispflicht auf Anforderung). 7.4 Nachforderung fehlender Unterlagen Sofern bei Angebotsabgabe Unterlagen oder Erklärungen fehlen oder unvollständig sind, kann die Vergabestelle Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachfordern bzw. unklare Inhalte aufklären. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Frist wird in der jeweiligen Aufforderung festgelegt. Die Nachforderung ist nur im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zulässig; insbesondere ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies umfasst insbesondere Preisangaben, Preisblätter sowie sonstige Angebotsbestandteile, die unmittelbar für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium maßgeblich sind. Kommt der Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nach, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen bzw. unberücksichtigt bleiben.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
7. Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit (Bietererklärung zum Angebot): 7.1 Einzureichende Erklärungen (verpflichtend) Im Rahmen der Angebotsabgabe sind die folgenden Erklärungen vollständig ausgefüllt über die Vergabeplattform einzureichen: 1. Anlage 2 zum Angebot – Bietererklärung zum Angebot (Unternehmensangaben): Die Bietererklärung ist vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. 7.2 Unternehmen / Referenzen / Organisation Der Bieter benennt in Anlage 2 eine deutschsprachige Ansprechperson sowie eine Vertretung (inkl. Telefon/E-Mail) und macht grundlegende Angaben zum Unternehmen. Als Referenz sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen anzugeben. Soweit einschlägig, sind außerdem Angaben zu Teilleistungen/Unterauftragnehmern sowie zu Bietergemeinschaften zu machen. Für Bietergemeinschaften gilt die Erklärung zur rechtsverbindlichen Vertretung und Gesamtschuldnerhaftung. 7.3 Weitere Erklärungen Der Bieter erklärt u. a., dass keine wettbewerbswidrigen Absprachen getroffen wurden und keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Zusätzlich enthält Anlage 3 zum Angebot eine Erklärung zum Ausschluss von Strom aus russischer Erzeugung bzw. von sanktionierten Unternehmen (inkl. Nachweispflicht auf Anforderung). 7.4 Nachforderung fehlender Unterlagen Sofern bei Angebotsabgabe Unterlagen oder Erklärungen fehlen oder unvollständig sind, kann die Vergabestelle Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachfordern bzw. unklare Inhalte aufklären. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Frist wird in der jeweiligen Aufforderung festgelegt. Die Nachforderung ist nur im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zulässig; insbesondere ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies umfasst insbesondere Preisangaben, Preisblätter sowie sonstige Angebotsbestandteile, die unmittelbar für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium maßgeblich sind. Kommt der Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nach, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen bzw. unberücksichtigt bleiben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 292 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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