AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 21:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8647f6e1-a3d2-45fc-bf08-2b2c1fad6204/

Werkvertragsleistung von Ingenieurbüros für die folgende Maßnahme: Neubau Zentrum Rosengarten. Vergabe der Planungsleistung Technische Ausrüstung - HLS

Notice-ID: 8647f6e1-a3d2-45fc-bf08-2b2c1fad6204 · Procedure-ID: d923de4e-defc-4978-bf47-018af9410546

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Rosengarten, Rosengarten
Veröffentlicht
13.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Rosengarten beabsichtigt folgende Ingenieurleistungen für den Neubau Zentrum Rosengarten zu vergeben: Technische Ausrüstung - HLS (Anlagegruppen 1-3 gem. HOAI § 53 (2) i. V. m. Anlage 15 in den Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15). Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Der aktuelle Kostenstand beträgt in KG 300 4.195.000 EUR und in KG 400 1.205.000 EUR. Die Auftragsunterlagen, Einreichungsmodalitäten sowie ein Exposé über den bisherigen Projektablauf sind unter https://next.stadt-entwickeln.de/index.php/s/ESqSfyQ33exKwrb abrufbar.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).