AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung von betriebsärztlicher Betreuung und Arbeitssicherheit sowie die wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln in zwei Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- BwFuhrparkService GmbH, Siegburg
- Veröffentlicht
- 10.12.2024
- Frist (Submission)
- 20.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71317210 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 715.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 792.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geforderte Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Unterstützung beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung kann beim Auftraggeber nicht durch eigene Mitarbeiter gewährleistet werden. Die BwFPS ist Mitglied der Berufsgenossenschaft für Verwaltungen (VBG). Die Leistungen sind in allen Standorten (siehe Anlage Standorte) und für alle Beschäftigten der BwFPS im Inland durchzuführen. Gemäß diverser rechtlicher Regelungen, z.B. durch den Gesetzgeber aber auch der Berufsgenossenschaften, sind Prüfungen von Arbeitsmitteln verpflichtend vorgeschrieben. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Betreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
- Geschätzter Wert
- 461.000 €
Los 2 — Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln
- Geschätzter Wert
- 331.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 28.02.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.