AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/866f3e31-aeb5-4788-ac46-9b5b3e0d3198) · Abgerufen am 03.08.2026 05:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/866f3e31-aeb5-4788-ac46-9b5b3e0d3198/

Generalsanierung Zwieseltal-Schulturnhalle - Planerleistung Tragwerksplanung

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schwabach, Schwabach
Veröffentlicht
25.01.2024
Frist (Submission)
27.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV für die Erbringung der Leistungen gem. Leistungsbild § 51 HOAI zur Tragwerksplanung Generalsanierung der Zwieseltal-Schulturnhalle Die Zwieseltalturnhalle befindet sich noch weitgehend im Ursprungszustand. Sie wurde in den 1980er erbaut und wird sowohl als Turnhalle von Schule und Vereinen, als auch als Veranstaltungsstätte genutzt. Der bauliche, technische und energetische Zustand der Zwieseltalturnhalle hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert. Auf Grund der insgesamt gravierenden Mängel an der Bausubstanz ist eine Generalsanierung geplant.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
01.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
129 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).