AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/867e2f03-c750-498b-9daa-db844c946bb9) · Abgerufen am 01.09.2026 05:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/867e2f03-c750-498b-9daa-db844c946bb9/

Maria-Frieden-Schule, Erweiterung und Sanierung; Betonwerksteinarbeiten

Notice-ID: 867e2f03-c750-498b-9daa-db844c946bb9 · Procedure-ID: 1fbc36f4-7dc9-4c7c-8c3b-0a78743a8cfa

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Coesfeld, Coesfeld
Veröffentlicht
20.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
90.854 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Maria-Frieden-Schule in Coesfeld soll bis April 2027 in zwei getrennten Bauabschnitten erst erweitert und dann der Bestand saniert werden. Es handelt sich bei dem Gebäude um eine Grundschule aus den siebziger Jahren in Betonskelettbauweise. Das Bestandsgebäude mit Sporthalle mit ca. 2740 + 525 m² BGF erhält eine neue Fassade; Dachaufbauten, TGA und Innenausbau werden erneuert. Das Bestandsgebäude wird um einen Anbau zweigeschossig mit ca. 1520m² BGF sowie einem kleineren eingeschossigen Anbau mit ca. 215 m² BGF erweitert.

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Dittmann & Dinter GmbH
Vertragsabschluss
15.08.2025
Zuschlagsentscheidung
05.08.2025
Angebotsspanne
90.854 – 143.998 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).