AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 04:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/869e1daa-78d6-4882-b4a3-e6747c9e0e09/

Kommunalwerke Kaufering - Beschaffung von Hackschnitzeln für Biomasseheizkraftwerk

Notice-ID: 869e1daa-78d6-4882-b4a3-e6747c9e0e09 · Procedure-ID: 7f1b7af8-6d5d-4c70-8983-67a1775da631

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunalwerke Kaufering, Kaufering
Veröffentlicht
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
03440000 — Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Kommunalwerke Kaufering, Eigenbetrieb des Marktes Kaufering, beschaffen ca. 10.000 Tonnen lutro (luftttrocken) Holzhackschnitzel ab dem 01.11.2025 bis zum 30.09.2026, als Brennstoff für das Biomasseheizkraftwerk Kaufering von November 2025 bis Mai 2026, bzw. September 2026. Die zu beschaffenden Mengen wurden aufgeteilt in insgesamt vier Einzellose: Los 1: 1 x 5.000 Tonnen lutro Winter + optional 1 x 800 Tonnen lutro Sommer Los 2: 1 x 4.000 Tonnen lutro Winter + optional 1 x 500 Tonnen lutro, Sommer Los 3: 1 x 500 Tonnen lutro Winter Los 4: 1 x 500 Tonnen lutro Winter Ein Bieter kann alle vier Lose anbieten, aber auch nur auf beispielsweise eins, zwei oder drei.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
31.10.2025
Ende
30.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).