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Bereitstellung einer Datenbank und eines Datenerfassungstools
Charité Universitätsmedizin Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBereitstellung einer Datenbank und eines Datenerfassungstools🏆 e-pixler NEW MEDIA GmbH · Berlin
- e-pixler NEW MEDIA GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 17 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité (BIH), Anna-Louisa-Karsch Str. 2, 10178 Berlin, schreibt die Erstellung einer umfassenden Softwarelösung, einschließlich der notwendigen Implementierungsdienstleistungen, Softwarewartung und Support einer Datenbank inkl. eines Datenerfassungstools aus. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 9× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
16 von 17 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (94 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Produkt- und Umsetzungskonzept 50 %Qualität
Im Rahmen der Angebotsbewertung ist ein Produkt- und Umsetzungskonzept vorzulegen. Wenn das Produkt- und Umsetzungskonzept eingereicht wird, werden die Konzeptinhalte Vertragsgegenstand, d.h. dass die darin versprochenen Leistungen zu Leistungspflichten werden, insofern das Angebot bezuschlagt wird. Das Konzept darf insgesamt einen Umfang von 15 Seiten in Schriftform (inkl. Skizzen, Bilder) nicht übersteigen und muss als eigenes Dokument eingereicht werden. Deckblatt, Agenda u. ä. zählen nicht als inhaltliche Seiten. Bei einer Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten für die Wertung herangezogen. Das Produkt- und Umsetzungskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 50 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet nach der Formel: 50 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl (Dreisatz).
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Preis 30 %
Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 30 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: geringster Preis/ eigener Preis x 30 (Dreisatz).
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Besondere Merkmale 10 %Qualität
Die in Anlage 5.3 aufgeführten Inhalte sind besondere Merkmale und werden als Zuschlagskriterium positiv bewertet. Eine Nichterfüllung führt nicht automatisch zum Ausschluss. Die Bewertung der besonderen Merkmale erfolgt anhand der Unterkriterien und nach der Punktesystematik aus der Anlage 5.3 „Besondere Merkmale“. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Angebote werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 10 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl).
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Präsentation 10 %Qualität
Es werden zur Präsentation nur die Bieter eingeladen, die nach der Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien 1 bis 3 noch eine rechnerische Chance auf den Zuschlag haben. Bieter, die aufgrund des Punkterückstands bei den Zuschlagskriterien 1 bis 3 bereits zu diesem Zeitpunkt rechnerisch keine Chance mehr auf den Zuschlag haben, werden nicht zur Präsentation eingeladen. Es erfolgt im Rahmen der Angebotsbewertung eine Präsentation des Bieters. Die Präsentation dient der Bewertung der Präsentationskompetenz, der Darstellung der Softwarelösung und für Rückfragen zum Verständnis der Leistungserbringung. Die Präsentation mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 10 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 10 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 93 Tage nach Fristende
Auftragnehmer e-pixler NEW MEDIA GmbH1 Veröffentlichung
- 06.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.076 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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