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ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungstreuhänder - Mehrgenerationenwohnen Steinwegvorstadt - Fachplanung Technische Ausrüstung
Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungstreuhänder · Coburg · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAnlagengruppen 1-3 + 6🏆 HLS Consult GmbH · Itzgrund
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Los 2 VergebenAnlagengruppen 4-5 + 8🏆 Rennert Ingenieuratelier GmbH · Coburg
- HLS Consult GmbH · Itzgrund
- Rennert Ingenieuratelier GmbH · Coburg
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: HLS Consult GmbH u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Fachplanung Technische Ausrüstung
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien
Änderung der Mindestanforderung im Bereich der Eignung zur Berufsausübung; Zulassung von Staatlich geprüften Technikern und Meistern
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
7 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche 15 %Qualität
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Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach HOAI 15 %Kosten
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Aufgabenstellung und Projektanforderungen 10 %Qualität
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Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung 10 %Qualität
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Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn 10 %Qualität
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Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung 10 %Qualität
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Methoden zur Kostensicherheit 10 %Qualität
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Methoden zur Terminsicherheit 10 %Qualität
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Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan 5 %Qualität
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Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze 5 %Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 391.983 €3 Veröffentlichungen
- Frist 21.03.2024 Änderung der Mindestanforderung im Bereich der Eignung zur Berufsausübung; Zulassung von Staatlich geprüften Technikern und Meistern
- Frist 21.03.2024 Original-Veröffentlichung
- 15.03.2024 Änderung der Mindestanforderung im Bereich der Eignung zur Berufsausübung; Zulassung von Staatlich geprüften Technikern und Meistern
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 88 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) HLS Consult GmbH · Rennert Ingenieuratelier GmbH1 Veröffentlichung
- 17.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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