AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXUCYYDYTEFNLWEY/documents) · Abgerufen am 12.09.2026 00:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/86dc6057-cda5-4064-91df-9327ae5bf65b/

Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3

Notice-ID: 86dc6057-cda5-4064-91df-9327ae5bf65b · Procedure-ID: 288b60b6-0a5d-4206-8f14-9c97b2e9960c

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Stammdaten

Auftraggeber
Dezernat 5: Bau- und Facilitymanagement, Potsdam, OT Golm
Veröffentlicht
05.06.2025
Frist (Submission)
10.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 Das Technische Gebäudemanagement der Universität Potsdam beabsichtigt als Betreiber der Gebäude der Universität Potsdam, die Leistungen zur Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 für verschiedene Standorte in Potsdam losweise zu vergeben.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
40 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).