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Beatmungsgeräte Neonatologie
Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeatmungsgeräte Neonatologie🏆 Löwenstein Medical SE & Co. KG · Bad Ems
- Löwenstein Medical SE & Co. KG · Bad Ems
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Löwenstein Medical SE & Co. KG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt die Beschaffung von 35 neonatologischen Beatmungsgeräten durchzuführen. Das UKE hat die Möglichkeit, innerhalb von 4 Jahren nach der Anlieferung des letzten der zugesicherten insgesamt 35 Beatmungsgeräte weitere Beatmungsgeräte (inkl. aller Komponenten und Zubehör) in Höhe von maximal 15 % der Gesamtmenge abzurufen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis Investitionskosten 55 %Preis
Für die Bewertung des Preises werden die Gesamtkosten in einer Punkteskala von 0 bis 15 Punkten normiert. 15 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten. 1 Punkt erhält das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten. Alle Angebote mit angebotenen Gesamtkosten darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die zwischen den niedrigsten Gesamtkosten und dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten liegenden Kosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen. Max. können 15 Punkte erreicht werden.
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Funktionalitätsbewertung 20 %Qualität
Die Funktionalitätsbewertung durch den Nutzer erfolgt entweder auf Grundlage einer 1-wöchigen kostenneutralen Probestellung oder einer 1-tägigen Produktvorstellung der angebotenen Geräte. Folgende Aspekte sind für die Funktionalitätsbewertung relevant: a) Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit (intuitive Bedienung, Benutzungsoberflächen, etc.) b) Handhabung des Gerätes c) Beurteilung des Aufwands für Gerätepflege / -reinigung durch Mitarbeiter UKE Für jedes Unterkriterium können maximal 15 Punkte erreicht werden. Grundlage für die Bewertung ist das Beno-tungssystematik (siehe unten). Für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl für die Funktionalität fließen die Punkte o.g. Unterkriterien wie folgt in die Gesamtwertung ein: - Gebrauchstauglichkeit 50% - Handhabung 25% - Gerätepflege/-reinigung 25% Für die Funktionalitätsbewertung können insgesamt bis zu 15 Punkte erreicht werden.
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Technische Abfrage 15 %Qualität
Die Abfragen im tabellarischen Leistungsverzeichnis Tab 2 werden entsprechend der dort gemachten Vorgaben gewertet. Die Gesamtpunktzahl wird entsprechend der Wertungskriterien in Punkt 7.5 gewichtet und fließt in die Wertung ein.
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Konzept 1 5 %Qualität
Konzept zur Einbringung, Einweisung und Schulung des Bedienpersonals
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Konzept 2 5 %Kosten
Service-, Nachhaltigkeits- und Zukunftskonzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 221.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Löwenstein Medical SE & Co. KGZuschlagswert 221.000 €1 Veröffentlichung
- 17.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 34 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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