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EiCoNeD2025 - Los 2 (LAN)
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum · Erfurt · Thüringen · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Bechtle GmbH IT-Systemhaus Weimar. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Im Rahmen des Beschaffungsvorhabens EiCoNeD2025 (Einkauf Corporate Network und zugehörige Dienste 2025) für das Corporate Network des Freistaats Thüringen (CNFT) werden die derzeitigen Sprach- und Datenverträge in den folgenden sechs Fachlosen neu ausgeschrieben: Los 1 - WAN Los 2 - LAN Los 3 - Internetzugang Los 4 - TK/UC-System Los 5 - Telefonieanschlüsse Los 6 - Genua-Verschlüssler Die Ausschreibungsverfahren in den jeweiligen Losen werden zu gegebener Zeit durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, sich für ein oder auch für alle Lose zu bewerben. Gegenstand der im Los 2 zu erbringenden Leistungen sind Instandhaltung und Pflege von Hard- und Softwarekomponenten des Bestandssystems. Darüber hinaus ist die Lieferung von weiteren Cisco Layer 2/3 Switchen bzw. Routern und USV-Systemen sowie deren Instandhaltung/Pflege Gegenstand des Loses. Weiterer Bestandteil der Vergabe sind Unterstützungsleistungen bei Restrollout und Dienststellenumzügen sowie beim Umbau in konvergente Bauweise von Dienststellen als "Hands-on Leistungen" (insbesondere Installation von IP- bzw. IPSec-Routern, Cisco Layer 2/3 Switchen und USV-Systemen, Lagerung, Logistik sowie Dokumentation). Alle Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben und sind nur auf Abruf zu erbringen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 47 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bechtle GmbH IT-Systemhaus Weimar1 Veröffentlichung
- 18.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 41 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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