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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Generalunternehmerleistungen für die Sanierung des Gebäudes 326, Wikinger Str. 25/27/29 in 81549 München - VOEK 579-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Vergabe-Ergebnis

Eingegangene Angebote 8

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Generalunternehmerleistungen für die Sanierung und den Dachgeschossneubau eines Wohngebäudes in München.
  • Modernisierung von ca. 2.390 m² Wohnfläche, inklusive Fassade, Innenausbau und Haustechnik.
  • Ziel ist die Schaffung eines modernen Wohnstandards mit PV-Anlagen-Vorrüstung und barriere-armen Sanitärbereichen.
  • Wesentliche Abbruch- und Entrümpelungsmaßnahmen sind nicht Teil des Auftrags.
  • Das Projekt dient als Muster für die Sanierung weiterer Gebäude im Quartier.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Der Bauherr, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat sich die Aufgabe gestellt im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme das Wohngebäude 326 im Perlacher Forst, Wikingerstraße 25-29 mit aktuell 18 Bestandswohnungen zu modernisieren sowie mit dem Dachgeschossneubau 6 zusätzliche Wohnungen im Dachgeschoss zu schaffen. Für das Gebäude sollen in den 3 Vollgeschossen sowie dem Dachgeschoss ~2.390 m² vermietbarer Wohnfläche modernisiert werden bzw. neu entstehen. Durch den geplanten Dachneubau, dem Abbruch der vorhandenen - und Neubau größerer Balkone, Modernisie-rungsarbeiten in den Bestandswohnungen, Vorrüstung von PV-Anlagen auf dem Dach uvm. ist ein moderner Wohnstandard das Ziel. Die Modernisierungsmaßnahmen umfassen dabei insbesondere eine Fassadensanierung, Innenausbauarbeiten, die vollständige Erneuerung der haustechnischen Anlagen in den Wohnungen, sowie die teilweise Erneuerung in den allgemein zugängliche Gebäudebereichen. Mit der Modernisierung und dem barriere-armen Umbau der Sanitärbereiche im Erdgeschoss soll die Attraktivität des Gebäudes, sowohl für ältere Mieter als auch junge Familien, langfristige Steigerung erfahren. Die Sanierungsmaßnahme soll in einem Zuge im freigezogenen Gebäude umgesetzt werden. Wesentliche Abbruch- und Entrümpelungsmaßnahmen (inkl. der leichten Trennwände im Dachgeschoss) sind be-reits erfolgt oder werden im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme durch Dritte ausgeführt; diese sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Das Wohngebiet mit mehreren baugleichen bzw. bauähnlichen Gebäuden am Rande des Perlacher Forst liegt am grünen Südrand von München. Das Gebiet ist verkehrstechnisch erschlossen mit Wohnstraßen und anschließenden Zufahrten zu den Gebäuden. Neben verschiedenen Buslinien besteht auch ein S-Bahnanschluss durch die öffentlichen Verkehrsbetriebe. Daneben gehören verschiedene Schulen sowie ein Kindergarten zum Wohngebiet. Neben den öffentlichen Straßen sind die Gebäude durch Fußwege innerhalb des Baumbestan

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis nach Wichtigkeit

    60 %

  • Qualität nach Wichtigkeit

    40 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU

    Vergabeergebnis veröffentlicht · 92 Tage nach Fristende

    1 Veröffentlichung

    • 08.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 280 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 173.600 €
Median 1.053.852 €
Oberes Quartil 3.005.832 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer VOEK 579-25
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 08.09.2026
CPV-Codes (3) 45211300 · Bauleistungen
45211340 · Bauleistungen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 8
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,9)
Erfüllungsort München
Laufzeit bis 24.12.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabe-Status (?)
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert

Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 359.167 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 107.964 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 09.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Beendet). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: