AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Operative Betriebsführung für zwei Freibäder in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan, Los 2 - Operative Betriebsführung für das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeindewerke Nahe-Glan, Bad Sobernheim
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
- Frist (Submission)
- 01.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 92610000 — Freizeit und Kultur
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Operative Betriebsführung für das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim. Der Leistungsumfang umfasst alle Aufgaben der technischen und organisatorischen Betriebsführung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, inklusive Badeaufsicht, Reinigung, Grünpflege und Hausmeistertätigkeiten. Die wirtschaftliche und kaufmännische Betriebsführung ist nicht Auftragsgegenstand. Vertragsbeginn: 01.01.2026 mit fester Laufzeit von 3 Jahren (bis 31.12.2028) mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre bis 31.12.2030. Optional ist die Beauftragung der Kassenführung, jedoch ohne kaufmännische Leitung und Buchhaltung, möglich. Einzelheiten regelt das Leistungsverzeichnis. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1: Operative Betriebsführung für das Freibad "In der Heimbach" in Meisenheim Mit dieser Bekanntmachung als Los 2: Operative Betriebsführung für das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.12.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.