AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 21:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8769a30b-7ee2-4da4-b816-0d0b8f557371/

Elektrotechnik "Bildstörung Straßentheaterfestival Detmold 2026

Notice-ID: 8769a30b-7ee2-4da4-b816-0d0b8f557371 · Procedure-ID: 0414a950-e750-48e3-998a-d84ed89a291e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Detmold - Fachbereich 8 - Kultur, Tourismus, Marketing und Bildungseinrichtungen, Detmold
Veröffentlicht
17.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
65310000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- Bedarf von elektrischer Versorgung von Veranstaltungsorten vom 22. - 25. Mai 2026 (Aufbauten voraussichtlich 1-2 Tage vorher) für die Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold (Technical Rider auf Anfrage - hierbei handelt es sich um vertrauliche Unterlagen, daher erfolgt der Abruf separat für interessierte Unternehmen). - Da die Performances immer auf den jeweiligen Ort angepasst werden, muss die Bereitschaft des Unternehmens gegeben sein, darauf flexibel zu reagieren und mit den Künstler:innen und Festivalorganisatoren abzusprechen. Das kann entweder einen Mehr- oder Minderaufwand bedeuten. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.05.2026
Ende
26.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).