AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen nach HOAI auf Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Eitorf, Projekt: „Partielle Umgestaltung des Marktplatzes“, LOS 1: Leistungsbild Freianlagen, LOS 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Eitorf, Eitorf
- Veröffentlicht
- 13.01.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rahmen-Maximum
- 0 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Rahmenvereinbarung
- Ja
Beschreibung
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Realisierung der Maßnahme „partielle Umgestaltung des Marktplatzes“ eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) stehen, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) europaweit aus. Dabei werden für die Leistungsbilder „Verkehrsanlagen“ und „Freianlagen“ einzelne Fachlose gebildet: • LOS 1: Leistungsbild Freianlagen • LOS 2: Leistungsbild Verkehrsanlagen, Die jeweiligen Fachlose können nicht in weitere Gebietslose unterteilt werden, da es sich bei der Umgestaltung des Marktplatzes um eine in sich örtlich abgeschlossene Maßnahme handelt. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen entsprechenden jeweils den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 8 der Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Freianlagen. Des Weiteren wird jeweils die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der Leistungsphase 8 ausgeschrieben.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 43 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- club L 94Landschaftsarchitekten GmbH
- Vertragsabschluss
- 19.12.2023
- Zuschlagsentscheidung
- 07.12.2023
- Angebotsspanne
- 0 – 0 €
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.