AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 19:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/87939738-b419-40be-b8e1-e907cdcd5dd5/

Urbane Datenplattform

Notice-ID: 87939738-b419-40be-b8e1-e907cdcd5dd5 · Procedure-ID: 5ff56d8d-f2dd-46ba-ad9e-b09f873af127

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Sankt Wendel, St.Wendel
Veröffentlicht
17.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die "Südwestcluster-Kooperation", bestehend aus sechs Kooperationspartnern, beabsichtigt, einen Auftrag über Hosting, Betrieb und Weiterentwicklung einer kommunalen Datenplattform gemäß den beiliegenden Unterlagen zu vergeben. Zu den Kooperationspartnern gehören der Eifelkreis Bitburg-Prüm, die Stadt Kaiserslautern, der Landkreis Kusel, die Stadt Linz am Rhein, die Verbandsgemeinde Linz am Rhein, der Landkreis Mayen-Koblenz sowie der Landkreis St. Wendel. Ziel des Zusammenschlusses und der gemeinsamen Beschaffung ist es, Ressourcen zu bündeln und einen dauerhaften Betrieb einer Urbanen Datenplattform sicherzustellen. Die vorliegende Ausschreibung wird vom Landkreis St. Wendel als federführender Partner durchgeführt.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).