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Übernahme und Verwertung von Sortierresten
Landkreis Leer - Abfallwirtschaftsbetrieb · Leer · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenÜbernahme und Verwertung von Sortierresten🏆 Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH · Bremerhaven
- Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH · Bremerhaven
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von Sortierresten aus Direktanlieferungen von privaten Anlieferern und aus der Sortierung von Sperrmüll und gemischten Bau- und Abbruchabfällen aus Privathaushalten sowie untergeordnet Sortierreste aus Abfallbehandlungsanlagen; nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 159 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 06.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 310 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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