AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E13642651) · Abgerufen am 28.08.2026 22:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/879b6f9e-b588-4116-a47a-2b2cd806ef83/

Neubauprojekt Holstein-Stadion: Projektcontrolling Stadionvorhaben

Notice-ID: 879b6f9e-b588-4116-a47a-2b2cd806ef83 · Procedure-ID: ceaba633-1f64-4f6d-86cc-4e28f96ac4f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG, Kiel
Veröffentlicht
21.08.2026
Frist (Submission)
18.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling. Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße. Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG übertragen werden. Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen. Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen. Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere - Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, - den gestellten Bauantrag und - den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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