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26-0253 Klimaresiliente Neugestaltung der Bahnhofspassage - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI
Stadt Wolfsburg · Wolfsburg · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Im Kontext der städtebaulichen Neugestaltung des Nordkopfquartiers in der Wolfsburger Stadtmitte ist der Bereich der Bahnhofspassage, als wichtige Verbindungsachse zwischen Innenstadt und Hauptbahnhof planerisch neu zu interpretieren. Der Planbereich hat eine Größe von rd. 9.800 m², ein Kartenausschnitt ist als Anhang beigefügt. Es ist aus freiraumplanerischer Sicht notwendig, die wichtige fußläufige und autofreie Wegeachse so zu ertüchtigen, dass sie den Anforderungen an eine sichere, belebte und attraktive Bewegungs- und Aufenthaltszone erfüllt und anschließende Straßen- und Platzsituationen funktional anbindet. Die Entwurfsaufgabe umfasst die Entwicklung eines integrierten Konzeptes, das klimatische Anpassungsstrategien, Regenwassermanagement mit dem Focus auf Schwammstadtprinzipen, urbane Nutzungsanforderungen sowie gestalterische Qualität gleichermaßen berücksichtigt. Auch Aspekte der Denkmalpflege sind vornehmlich im Bereich des Sara-Frenkel-Platzes einzubeziehen. Planungsziel ist es, ein innovatives, gestalterisch hochwertiges und zugleich umsetzbares Konzept für eine klimaresiliente, multifunktionale und identitätsstiftende Fußgängerzone zu entwickeln. Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Planung der öffentlichen Freianlagen (§39 HOAI) einschließlich Wegebau und Entwässerungsanlagen zur Umsetzung des Schwammstadtprinzips.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI für die Bahnhofspassage Wolfsburg.
- Planungsziel ist ein klimaresilientes Konzept mit Fokus auf Schwammstadtprinzipien und Regenwassermanagement.
- Die Fläche beträgt ca. 9.800 m² und beinhaltet Wegebau sowie Entwässerungsanlagen.
- Denkmalpflegerische Aspekte sind insbesondere im Bereich des Sara-Frenkel-Platzes zu berücksichtigen.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call).
Gesucht wird die Objektplanung für öffentliche Freianlagen gemäß § 39 HOAI zur Neugestaltung einer Bahnhofspassage in Wolfsburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Stufe 1 - Teilnahmeverfahren: Die digital einzureichenden Bewerbungsunterlagen umfassen: a) Den ausgefüllten Teilnahmeantrag mit den Eigenerklärungen; hier sind alle Angaben einzutragen. Der Teilnahmeantrag ist nach kostenfreier Registrierung unter https://www.dtvp.de/Center herunterladbar. b) Nachweis (Kammereintrag) c) Je Referenzprojekt max. ein DIN A3 Querformat (digital) zur Darstellung. Die Referenzblätter dienen zur Beurteilung der entwurflichen Qualität. Die Abbildungen auf den Referenzblättern umfassen Fotos und ggf. zusätzliche Plandarstellung zur ergänzenden Erläuterung. Andere als die verlangten Erklärungen, Referenzprojekte und Informationen werden nicht gewertet. Erfüllen mehr Bewerbende die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der im Eignungskriterium "Referenzen" genannten Bedingungen. Stufe 2 - Verhandlungsverfahren: Details zum Lösungsvorschlag, dem Honorarangebot und der Präsentation werden den Teilnehmenden in einer separaten Aufgabenstellung zugesandt. Der Lösungsvorschlag wird mit 50 % gewichtet und umfasst folgende Teilaufgaben: - Aufgabenteil A: Konzeptskizze für einen Quartiersplatz im Verlauf einer Fußgängerzone unter Einbeziehung der Thematik Schwammstadt - Aufgabenteil B: Freie Darstellung zum Thema Identifikation/Umgang mit der historischen Platzgestaltung Es ist geplant, dass die Bieter ihre Lösungsvorschläge sowie Ausführungen zu dem weiteren Zuschlagskriterium (Projektteam und -organisation) im Rahmen eines Gespräches in Wolfsburg vorstellen. Die Vergütung von 3.000 EUR (netto) beinhaltet die verpflichtende Teilnahme an dem Termin zur Präsentation. Es ist ein Präsenztermin in Wolfsburg geplant. Die Bewertung der Lösungsvorschläge erfolgt im Rahmen einer Präsentation durch ein Bewertungsgremium, dem Vertretende der Stadt Wolfsburg angehören. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Berater*innen hinzuzuziehen.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des eingereichten Lösungsvorschlages 50 %Qualität
Details zum Lösungsvorschlag werden den Teilnehmenden der zweiten Stufe in einer separaten Aufgabenstellung zugesandt.
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Honorar 30 %Preis
Details zum Honorarangebot werden den Teilnehmenden der zweiten Stufe mit der separaten Aufgabenstellung zugesandt
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Projektteam und -organisation 20 %Qualität
Angaben zu Projektteam (Projektleitung, Stellvertretung, Projektbearbeitende), Angaben zu Projektorganisation (Stellvertretungsregelung, Besprechungsroutine, Kommunikation mit dem Auftraggeber, Protokollführung, Übergabe von Planung zu Umsetzungsphase innerhalb des Teams) MINDESTANFORDERUNG: Projektleitung gem. § 58 Abs. 2 Nr.2 VgV mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung im Leistungsbild Freianlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen sind Landschaftsarchitekt*innen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerbenden nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Den Teilnehmenden ist freigestellt, Fachberater*innen bei der Entwurfserstellung hinzuzuziehen. Für diese gelten die Teilnahmebedingungen nicht. Mit der Teilnahme am Verfahren geht für die Fachberater*innen kein Auftragsversprechen einher. Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Kammereintrages oder des Abschlusszeugnisses.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versicherungsjahr . Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Mindestumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) über 200.000 EUR netto/Jahr im geforderten Leistungsbild Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzprojekte, gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV, mindestens eins und maximal drei zum Nachweis folgender Kriterien: - fertiggestelltes Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Baukosten von mind. 2 Mio EUR und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 8, mind. Honorarzone III - Freianlagenplanung nach dem Schwammstadtprinzip und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 5 Eine zeitliche Begrenzung für die Projekte besteht nicht. Der Nachweis erfolgt über Auflistung im Teilnahmeantrag. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden: - Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land - Auftraggeber inkl. Kontaktdaten - Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher) - Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 39 HOAI - vom Bewerbenden ausgeführte Leistungsphasen - Honorarzone - Projektkosten in Euro netto Kosten KG 500 - Art der Baumaßnahme (Umbau/Neubau im Sinne § 2 HOAI/Andere) Erfüllen mehr Bewerbende die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (DIN A3 Querformat, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Referenzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Kategorien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte): Zu erwarten ist - ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte, - ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte, - ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte, - ein guter Beitrag = 75 Punkte, - ein sehr guter Beitrag = 100 Punkte. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertretende der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerbenden haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Beratende hinzuzuziehen. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerbende gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen. Bei Rückzug eines Bieters aus der Angebotsphase behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mitarbeitendenanzahl in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) im Leistungsbild Freianlagen. Dazu gehören auch Führungskräfte und freie Mitarbeitende, maßgebend ist das Vollzeitäquivalent. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. MINDESTANFORDERUNG: Eine durchschnittliche Anzahl von zwei Mitarbeitenden im geforderten Leistungsbild (Landschaftsarchitekt*in oder vergleichbarer Abschluss).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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1 Veröffentlichung
- Frist 25.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 16.224 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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