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Datenschleusen
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg · Lahr · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in IT & Digitalisierung →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Beim Auftraggeber soll Gefahren durch das Eindringen von Schadsoftware bei der Nutzung von mobilen Datenträgern wirkungsvoll begegnet werden. Da mobile Datenträger ein beträchtliches Risiko für die IT-Sicherheit im Netzwerk und auf Endsystemen darstellen, soll eine Sicherheitszone geschaffen werden, in der mobile Datenträger gefahrlos geprüft werden können. Alle Datenträger (CD-ROM, DVD, USB-Sticks, Speicherkarten) sollen durch die Nutzer vor der Verwendung an einem Computer innerhalb des Firmennetzwerkes auf Schadsoftware geprüft werden. Hierfür sollen Datenschleusen zur Verfügung stehen, auf der mehrere Antivirusprogramme installiert sind und diese regelmäßig aktualisiert werden. Auf den Geräten muss es Konfigurationsmöglichkeiten geben, so dass IT-Sicherheitsrichtlinien individuell an Anforderungen unseres Unternehmens angepasst werden können. Ebenso soll eine Protokollierung der Aktionen möglich sein und der Abruf von Statistiken in Form von Dashboards möglich sein.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Änderung Sektion 5.1.9
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✏️ Änderung
terminliche Gründe
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung von "Datenschleusen" zur Prüfung mobiler Datenträger auf Schadsoftware.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird ausdrücklich auf § 160 Abs. 3 S. 1 GWB hingewiesen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 30.10.2024 Änderung Sektion 5.1.9 · in TED EU + oev aktuell
- Frist 30.10.2024 terminliche Gründe · in TED EU + oev
- Frist 23.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 224 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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