AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 18:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/87b7b081-690e-41cf-bf99-2bb9dd56491c/

Ausschreibung Fahrpersonalausbildung

Notice-ID: 87b7b081-690e-41cf-bf99-2bb9dd56491c · Procedure-ID: 408bf6a7-d535-4bd1-9dfa-9e2491b0758d

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Berlin
Veröffentlicht
28.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80411000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (im Folgenden "BVG" oder "AG") ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt sowie mit Aufgaben, die in technischem und wirtschaftlichem Zusammenhang dazu stehen. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Fahrpersonalausbildung durch die BVG. Die BVG verfügt über eine eigene Verkehrsakademie, in der Mitarbeiter*innen (im Folgenden "MA" oder "Fahrschüler*innen") der BVG theoretisch und praktisch ausgebildet werden. Aufgrund hoher personeller Auslastung sucht die BVG mehrere Dienstleister/Auftragnehmer (im Folgenden "AN") für den praktischen Teil der Fahrpersonalausbildung, um eine kontinuierliche Ausbildung von Fahrpersonal sicherzustellen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).