AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.04.2026 10:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/87cdaa47-0f16-475b-bd06-bec69bb71a07/

Planungsleistung Um- und Ausbau eines ehemaligen Schafstalls zu einem multifunktionalen Gemeindezentrum

Notice-ID: 87cdaa47-0f16-475b-bd06-bec69bb71a07 · Procedure-ID: c1f2b8a8-ed2b-4ac5-87ae-e3bc49505d10

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Havelland - Der Landrat -, Rathenow
Veröffentlicht
05.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
neg-w-call
CPV-Code
71000000
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
32014L0024
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Stechow - Ferchesar plant den Um- und Ausbau eines ehemaligen Schafstalls in Ferchesar zu einem multifunktionalen Gemeindezentrum. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines barrierefreien, energieeffizienten und nutzungsflexiblen Versammlungs- und Veranstaltungsortes für die Dorfgemeinschaft. Das Gebäude soll künftig Raum bieten für kulturelle Veranstaltungen, Vereinsarbeit, Gemeinderatssitzungen, Bildungsangebote sowie soziale Begegnung. Die Außenanlagen werden so gestaltet, dass sie Aufenthaltsqualität bieten und die Einbindung in das Ortsbild stärken. Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Havelland durchgeführt. Auftraggeber und Vertragspartner wird die Gemeinde Nennhausen.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.06.2026
Ende
17.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).