AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 18:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/87ef4b12-6d76-4f57-9778-9c4c71aaa2c2/

Umbau und Erweiterung Grundschule Mauchenheim

Notice-ID: 87ef4b12-6d76-4f57-9778-9c4c71aaa2c2 · Procedure-ID: dc465768-00f9-4ce8-818b-d50b238f17db

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Alzey
Veröffentlicht
13.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332400 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
144.884 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land ist Trägerin der Grundschule in Mauchenheim. Die Grundschule soll saniert werden. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme wird die Grundschule um ein zusätzliches Gebäude erweitert. Hier wird die Sanitärinstallation ausgeschrieben. Dies umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten: - Installation von Waschtischen,Tiefspülklosetts, Duscheinrichtungen, Urinal- und Ausgussbecken mit systemgebundenen Tragelementen einschließlich Hygienegeräte und Zubehör - Installation von ca. 150 m Schmutzwasserleitung - Installation von ca. 310 m Trinkwasserleitung aus Metallverbundrohr - 1 Stück Enthärtungsanlage - 1 Stück Hausanschluss mit Filteranlage

Vertragslaufzeit

Beginn
29.09.2025
Ende
03.07.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Rohde GmbH & Co.KG
Vertragsabschluss
15.07.2025
Zuschlagsentscheidung
16.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).