AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 19:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/87f5a3f3-5b7a-419b-b271-fe5701dbdae3/

Deutsche Bundesbank, Filiale Villingen-Schwenningen, Sanierung Trink- und Abwassersystem, Objektplanung Gebäude LP 2-3 und 5-8

Notice-ID: 87f5a3f3-5b7a-419b-b271-fe5701dbdae3 · Procedure-ID: b21d4c5e-a9bd-43c6-848e-1450a8c56775

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
30.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen eines Offenen Verfahrens sollen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für die Maßnahme "Projekt 34.0686 - Filiale Villingen-Schwenningen, Sanierung Trink- und Abwassersystem" der Deutschen Bundesbank in Villingen-Schwenningen vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 gemäß HOAI. Die Vergabe erfolgt stufenweise, abhängig von der weiteren Genehmigung und Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 2 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Periode
65 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).