AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/87f5cf2f-7a60-4969-9739-dff948459a58) · Abgerufen am 27.09.2026 00:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/87f5cf2f-7a60-4969-9739-dff948459a58/

Bestandslüftung

Notice-ID: 87f5cf2f-7a60-4969-9739-dff948459a58 · Procedure-ID: 8366cab8-b210-43dd-854a-25a39a26e5dc

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
22.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung der Bestandslüftung im WSO2-Gebäude auf dem Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen. Wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung sind jeweils zwei Hauptzuluft und -abluftaggregate mit der zugehörigen Verrohrung im Gebäude. Hinzu kommen u.a. Schubventilatoren für einzelne Gebäudebereiche sowie Komponenten zur Wärme-rückgewinnung und Heizung. Hauptmassen, u.a.: - 2 St RLT-Anlagen - Zuluftgerät - 2 St RLT-Anlagen - Abluftgerät - 8 St Schubventilator für Deckenmontage - 11 St Drosselklappen DN630 - ca. 960 m2 Blechkanal - ca. 509 m Wickelfalzrohr DN800 - 2 St Heizungspumpe für RLT-Anlage - diverse Rohrleitungen usw.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.02.2026
Ende
04.11.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).