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Konversion Ebertplatz, Hochbauliche Bestandsaufnahme und -bewertung
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle · Offenburg · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Konversion Ebertplatz, Hochbauliche Bestandsaufnahme und -bewertung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Auftrag für hochbauliche Bestandsaufnahme und -bewertung im Rahmen der Konversion Ebertplatz in Offenburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 4 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
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Team 30 %Qualität
Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals (einschl. jeweiliger Referenzen), Zusammenstellung Projektteam, Personaleinsatzplan bzw. Einsatz von Schlüsselpersonal
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Qualität 30 %
Konzept zur Vorgehensweise (unter anderem in Bezug auf Projektstruk-tur, Herangehensweisen, Terminplan und -management)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung des/r Bewerbers/in / der jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Mindestanforderung: im Auftragsfall mindestens folgende Deckungssummen für Personenschäden 1.500.000 EUR und für sonstige Schäden 1.000.000 EUR versicherbar. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln eingereicht werden. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens zu den geforderten Summen angehoben werden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden, Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten, Eigenerklärung zu RUSSanktionen. Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des/r Bewerbers/in / der jeweiligen Mitglieder der Be-werbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV. Mindestanforderung: durchschnittlicher Jahresumsatz des/r Bewer-bers/in / der Bewerbergemeinschaft im Mittel der letzten 3 Jahre von 0,5 Mio. EUR netto. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Werte addiert und durch die Anzahl der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft geteilt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des/r Bewerbers/in / der Bewer-bergemeinschaft müssen 2 Referenzen eingereicht werden, die definierte Mindestanforderungen erfül-len. Werden weniger als 2 Referenzen eingereicht bzw. weniger als 2 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, führt dies zum Ausschluss. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die im Formblatt 01 vollständig benannt und ausgefüllt wurden. Die Referenzen müssen in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Es gelten nachfolgende Mindestkriterien an alle Referenzen: - Alter der Referenz: max. 8 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistung des Projektes muss in-nerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein (Stichtag 01.03.2018) und das Projekt muss abgeschlossen sein. - mit einer Mindestgröße der Bruttogeschossfläche (BGF gem. DIN 277) von 1.000 m² - Art der Referenz: Baubestandsanalyse / Analyse der baulichen Substanz Alle Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden gemäß den Kriterien einzeln ausgewertet und bepunktet (Punkt 6.4 von A0_Leistungsbeschreibung). Bepunktet werden die Referenzen in Hinblick auf die Vergleichbarkeit zur Aufgabenstellung, es sind je Referenz max. 15 Punkte erreichbar. Es gehen max. 2 Referenzen in die Bewertung ein. Entsprechend der Auswertung ergibt sich ein Ranking nach Punkten. Die Vergabestelle wird max. 4 Bewerbende, die gemäß Bewertungsmatrix die beste Platzierung belegen, zur Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die geforderten fachlichen Anforderungen als Architektin / Architekt bzw. Ingenieur / Ingenieurin erfüllen. Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates be-rechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bietenden die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin / Architekt bzw. Ingenieur / Ingenieurin, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richt-linie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) ent-spricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungs-gemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe ent-sprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderun-gen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Stadt Offenburg sucht ein interdisziplinäres Planungsteam, das die entsprechende Kompetenz und die Erfahrung in der Bestandsaufnahme, Einschätzung, Prüfung und Evaluierung vergleichbarer Objekte, wie auch eine breite inhaltliche Aufstellung mitbringt. Dazu sollte das Team über die folgen-den Kompetenzen verfügen: - Objektplanung Gebäude inkl. Betrachtung der Freiräume, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Gebäuden stehen - Fachplanung TGA (ELT und HKLS) - Tragwerksplanung / Statik - Brandschutz Die Benennung des kompletten Teams hat bereits im Teilnahmewettbewerb zu erfolgen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung über das jährliche Mittel der vom/von der Bewerber/in / von den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbungsgemeinschaft beschäftigten, festangestellten Mitarbeitenden in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie die Anzahl an mit der Ausführung planerischer Leis-tungen betrauten festangestellten Mitarbeitenden (Architekt/innen/Ingenieur/innen) in den letzten 3 Jahren. Mindestanforderung für den/die Bewerber/in: mind. 4 Mitarbeitende mit der Ausführung planerischer Leistungen betrauten Architekt/innen/Ingenieur/innen. Im Falle einer Bewerber-gemeinschaft werden die Werte addiert und durch die Anzahl der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft geteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 11.05.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 11.05.2026 zusätzliche Angaben bei Eignungskriterien erforderlich aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 79 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Drees & Sommer SE1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.207 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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