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Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
Stadt Bernau bei Berlin · Bernau bei Berlin · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Reinigung und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen, Parks und Stadtplätzen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Die genauen Leistungsinhalte und Eignungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen im einem offenen Verfahren zu vergeben. Die Reinigungsleistung umfasst Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
1. Der Zuschlag wird - unter der Beachtung der Vergabevorschriften zur Prüfung und Wertung von Angeboten auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt: Wertung in % 1. Preis 100 2. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz eine Abfrage bei der Informationsstelle (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam) hinsichtlich der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erfolgt, ob Eintragungen in der Sperrliste vorliegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen im Vergaberecht richtet sich nach § 160 GWB. Erkennbare Verstöße müssen bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist, sonstige Verstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Nichtabhilfe durch die Vergabekammer zulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Verfahren noch offen
1 Veröffentlichung
- 30.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 182 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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