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Baggergutverwertung und -entsorgung zur Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse Los 2 - UHW Süd
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin · Berlin · Berlin
Neue Ausschreibungen in „Entsorgung & Recycling" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Das WNA Berlin führt im Rahmen des Bauvertrags die Anpassung der Fahrrinne und damit verbundene bauliche Maßnahmen an den Ufern für den Bereich UHW Süd - UHW-km 1,288 bis UHW-km 4,300 und SOW-km 0,078 bis UHW-km 0,057 aus. Im Zuge dessen wird die Gewässersohle mittels Nassbaggerung vertieft. Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung der im Rahmen der Fahrrinnenanpassung anfallenden mineralischen Abfälle. Die Abfälle werden durch den AN-Bau über den Wasserweg zu den Umschlaghäfen Velten, Königs Wusterhausen oder Deetz transportiert. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Umschlag in den Häfen, den Transport auf dem Landweg, die Entsorgung/Verwertung und die Dokumentation der Entsorgung/Verwertung bzw. die Mitwirkung im elektronischen Nachweisverfahren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Verwertung und Entsorgung von mineralischen Abfällen aus der Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse (UHW Süd).
- Die Leistungen beinhalten Umschlag, Landtransport, Entsorgung/Verwertung und Dokumentation der Abfälle.
- Die Abfälle werden per Wasserweg zu den Umschlaghäfen Velten, Königs Wusterhausen oder Deetz transportiert.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 90500000.
- Die fachgerechte Entsorgung und Verwertung sowie die Mitwirkung im elektronischen Nachweisverfahren sind zentrale Anforderungen.
Die Ausschreibung betrifft die Verwertung und Entsorgung von Baggergut im Rahmen der Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Zertifizierter Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß §59 KrWG Nachweis: Vorlage gültiges Zertifikat gemäß §59 KrWG für mindestens 1 Beschäftigten
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Qualitätsmanagement
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für alle Nachunternehmer Nachweis: Vorlage gültiges EfB-Zertifikat je Nachunternehmer gem. Bietereintragung (Entsorger, Beförderer)
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Qualitätsmanagement
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für Hauptauftragnehmer Nachweis: Vorlage gültiges EfB-Zertifikat
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Beschreibung: Referenz 1 für Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind Nachweis: Abfallkoordination von mineralischen Abfällen (Boden, Baggergut, Bauschutt), Umfang min. 10.000 t, Abschluss in den letzten 5 Jahren
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz 2 für Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind Nachweis: Abfallkoordination von mineralischen Abfällen (Boden, Baggergut, Bauschutt), Umfang min. 10.000 t, Abschluss in den letzten 5 Jahren
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz 3 für Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind Nachweis: Abfallkoordination von mineralischen Abfällen (Boden, Baggergut, Bauschutt), Umfang min. 5.000 t, Abschluss in den letzten 5 Jahren
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Eignungsanforderung
Qualifikation Abfallkoordinator Nachweis: Naturwissenschaftlich, ingenieurtechnische Ausbildung (Diplom, Master, Bachelor) oder abgeschlossene technische Berufsausbildung (Facharbeiter, Meister) Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Abfallkoordination Mindestens 2 Referenzen zur aufgabenbezogenen Eignung und Erfahrung (Abfallmenge min. 2.000 t gef. Abfälle; Bewirtschaftung Baggergut / mineralische Abfälle in Art und Umfang vergleichbar mit dem Bauvorhaben) Eigenerklärung über die Erfahrung im Umgang mit dem Vollzugsrecht des Bundeslandes Berlin und der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Eigenerklärung oder Nachweis über Kenntnisse der elektronischen Nachweisverordnung Eigenerklärung über das Vorhandenseine einer elektronischen Signaturkarte
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Eignungsanforderung
Qualifikation Stellvertretung des Abfallkoordinators Nachweis: Naturwissenschaftlich, ingenieurtechnische Ausbildung (Diplom, Master, Bachelor) oder abgeschlossene technische Berufsausbildung (Facharbeiter, Meister) Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Abfallkoordination Mindestens 2 Referenzen zur aufgabenbezogenen Eignung und Erfahrung (Abfallmenge min. 2.000 t gef. Abfälle; Bewirtschaftung Baggergut / mineralische Abfälle in Art und Umfang vergleichbar mit dem Bauvorhaben) Eigenerklärung über die Erfahrung im Umgang mit dem Vollzugsrecht des Bundeslandes Berlin und der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Eigenerklärung oder Nachweis über Kenntnisse der elektronischen Nachweisverordnung Eigenerklärung über das Vorhandenseine einer elektronischen Signaturkarte
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nurzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahrenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagengerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingangder Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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