AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 05:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/883f8e1e-89b1-4bf4-bf73-c6ba11b537f8/

Leasing für einen LKW mit Kipper, Hydraulikanlage und Ladekran

Notice-ID: 883f8e1e-89b1-4bf4-bf73-c6ba11b537f8 · Procedure-ID: 9b3e0979-c257-42f8-b926-0cf9783841ac

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Penzberg, DE216
Veröffentlicht
25.11.2025
Frist (Submission)
30.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
open
CPV-Code
34000000
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
32014L0024
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Penzberg im Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen LKW mit Kran, Dreiseitenkipper und Kommunalhydraulik, Neufahrzeug für den Bauhof Penzberg zu beschaffen. Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt entsprechen. Es wird die Leasingrate als Maßstab herangezogen. Die Laufzeit beträgt 72 Monate, und die Gesamtlaufleistung ist auf 60.000 km festgelegt. Des Weiteren sind alle Sicherheitsrelevanten Einrichtungen für Baustellenfahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu Berücksichtigen. Das Angebotene Fahrzeug muss außer den Anforderungen im Preisblatt mit den Sicherheitskennzeichnungen (Arbeitsfahrzeuge) ausgestattet sein.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Monate
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).