Offenes Verfahren
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Lizenzverlängerung für Telefonie und Collaboration

Universität zu Lübeck · Lübeck · Schleswig-Holstein

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Beschreibung

Abschluss eines "Cisco Flexplan Webex Suite Enterprise Agreement" einschließlich Lizenz-, Subscription- und Supportleistungen für die bestehende Kommunikations- und Collaborationinfrastruktur der Universität zu Lübeck mit einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten.

KI-Eignungsanalyse

Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 38 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 111.768 €
Median 256.271 €
Oberes Quartil 361.647 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Standort Lübeck, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 06.05.2026
CPV-Code 48500000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Lübeck
Laufzeit 60 Monate
Bindefrist (?) 22 Tage

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 29.795 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Universität zu Lübeck. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert · KI-Analyse

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