AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/887352aa-fb13-46d3-988d-8ed282c3efb8) · Abgerufen am 06.09.2026 05:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/887352aa-fb13-46d3-988d-8ed282c3efb8/

ERP-Projekt "Kommunalmaster

Notice-ID: 887352aa-fb13-46d3-988d-8ed282c3efb8 · Procedure-ID: 80d7f86e-62a1-468e-959b-e3bb4396dea8

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lübeck, Lübeck
Veröffentlicht
30.08.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Einzelvergabe
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
6.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hansestadt Lübeck und die Komm.ONE AöR beabsichtigen, bei Weiterentwicklung und Implementierung des sog. "Kommunalmasters" und insbesondere bei der Pilotierung des externen Betriebs als Multimandantensystem zu kooperieren. Der Kommunalmaster ist ein von der Komm.ONE AöR entwickeltes Enterprise Resource Planning-System (ERP-System), welches speziell auf die Bedürfnisse öffentlicher Verwaltungen zugeschnitten ist. Die Kooperation zwischen der Hansestadt Lübeck und der Komm.ONE AöR im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung soll einen Beitrag zu einer effizienten und effektiven IT-Kooperation im föderalen Mehr-Ebenen-Sytem leisten, welche der Bund mit dem sog. Vergabebeschleunigungsgesetz ausdrücklich fördern will: Insbesondere die gemeinsame Entwicklung von Systemen, Lizenzüberlassungen und die Erbringung von Implementierungs- und Systempflegeleistungen soll im Rahmen von Verwaltungskooperationen gestärkt werden (vgl. BT-Drs. 21/1934. S. 49). Damit wird auch ein Beitrag zu den Verpflichtungen aus dem IT-Staatsvertrag geleistet: Ausweislich der im Jahr 2024 neu gefassten Präambel kann die Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe nur im föderalen Verbund, also insbesondere durch länderübergreifende Kooperationen, erfolgreich bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Hansestadt Lübeck, den Kommunalmaster zu implementieren und gemeinsam mit der Komm.ONE den Betrieb des Multimandantensystems aufzubauen. Beim Multimandantensystem wird die Anwenderkommune extern an das Rechenzentrum der Komm.ONE angebunden. Ein solcher externer Betrieb wird künftig essenziell für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung im kommunalen Bereich sein: Während steigende Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz zu einer steigenden Komplexität der IT-Lösungen führen, sind Kommunen gleichzeitig einem zunehmenden Fachkräftemangel und knapper werdenden Haushalten ausgesetzt. Die Hansestadt Lübeck ist für den externen Betrieb des Kommunalmasters als Multimandantensystem deutschlandweit Pilotkommune außerhalb Baden-Württembergs. Die Hansestadt Lübeck und die Komm.ONE erarbeiten daher im Rahmen des Pilotprojekts gemeinsam eine Betriebsorganisation sowie Entwicklungspotenziale für diese ERP-Lösung. Der wertmäßige Umfang der gesamten Kooperation beläuft sich auf einen siebenstelligen Betrag. Da es sich um ein Kooperationsverhältnis handelt, in das beide Parteien Dienstleistungen einbringen, ist nicht absehbar, wie sich die Erlösströme im Rahmen des Projektes entwickeln. Der Auftragswert wurde vor diesem Hintergrund mit 6.000.000 EUR angegeben.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
30.08.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 09.09.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).