AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 15:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/888ed2e4-9e91-42a9-bbe1-76aebe2bd850/

Lärm- und Erschütterungsgutachten HLK Rechter Rhein

Notice-ID: 888ed2e4-9e91-42a9-bbe1-76aebe2bd850 · Procedure-ID: ec617aef-9407-4929-b459-ab5aac95f8cc

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
29.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71241000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
144.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Für die Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein von Wiesbaden nach Unkel (Strecke 3507 und 2324) soll ein Lärm- und Erschütterungsgutachten erstellt werden. Dieses Gutachten behandelt die Gesamtmaßnahme des HLK Rechter Rhein, es wird eine Vielzahl von Maßnahmen mit engem räumlichen Zusammenhang betrachtet und soll daher an einen einzelnen Auftragnehmenden vergeben werden. Leistungszeitraum ist von 01.11.2024 bis 31.12.2026. Die Abgabe des Lärm- und Erschütterungsgutachten ist terminlich benannt.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.11.2024
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
26.11.2024
Zuschlagsentscheidung
06.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).