AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av267690-eu) · Abgerufen am 04.10.2026 20:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/889df5ee-7488-4dd5-9310-838f84a1d058/

HEGY - Erweiterungsbau Helfenstein-Gymnasium: VE 2.002 - Erdbau- und Abbrucharbeiten

Notice-ID: 889df5ee-7488-4dd5-9310-838f84a1d058 · Procedure-ID: 5f220971-c7c4-4942-b10a-806a5e3fbd4b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Geislingen an der Steige, Geislingen an der Steige
Veröffentlicht
10.10.2025
Frist (Submission)
10.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112710 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Gewerk Erdbau- und Abbrucharbeiten kommen die folgenden Leistungen zur Ausführung. Im ersten Schritt erfolgt der großflächige Rückbau der vorhanden Freianlagen. Darauffolgend der Baugrubenaushub und die Herstellung des Planums. Auf dem Planum folgt weiter der Aufbau einer Schottertragschicht, welche den Leistungsumfang abschließt Hauptmassen: ca. 6000m² Rückbau von Freianlagen ca. 15000m³ Baugrubenaushub ca. 5000m³ Schottertragschicht, d= 40cm

Vertragslaufzeit

Beginn
16.02.2026
Ende
19.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).