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IdM Überführung + Betrieb
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Beschreibung
Beschaffung von Dienstleistungen für Migration, Weiterentwicklung (=ÜBERFÜHRUNG) und Betrieb für die Nachfolge-IAM-Lösung zum auslaufenden Software SAP Netweaver Identity Management auf eine(r) neue(n) technische(n) Plattform sowie Kauf-Lizenzen IAM inkl. der Software-Wartung für alle IAM-Anwender in Form eines EVB-IT Rahmenvertrags. Die MPG beschafft Kauf-Lizenzen IAM inkl. der Software-Wartung für alle IAM-Anwender im beschrieb. Umfang (Kap. 1.6 der _VU) und gemäß Anforderungskatalog E.2 sowie sieben kontinuierlich benötigte Rollen, deren Verteilung über geplanter Projekt- und Betriebs-phase gem. Kap. 1.6. der _Vergabeunterlage erfolgt. Die Rollen sind IdM-Projektleiter, IdM-Projektassistenz im Projektmanagement Office, IdM-Architekt, IdM-Entwickler, IdM-Tester, IdM-Servicemanager sowie IdM-Betriebsunterstützung. Der AG schätzt als Erwartungswert eine Abnahme von 2.100 PT innerhalb der zweijährigen Basis-Vertragslaufzeit sowie - sofern keine vorherige Kündigung erfolgt - pro Verlängerungsjahr jeweils 950 PT. Als Abnahmemenge über die gesamten 48 Monate der Gesamt-Vertragslaufzeit werden somit insgesamt 4.000 PT erwartet. Über die komplette vierjährige Vertragslaufzeit beträgt die max. Abnahmemenge insgesamt 4.800 PT (entsprechend skaliert je Rolle). Der Hauptteil der Leistung erfolgt remote (für die prozentualen Anteile je Rolle vgl. Kap. _1.6. der _VU.) Vgl. zum Leistungsumfang auch die detaillierte Leistungsbeschreibung in Anlage A.1 der Vergabeunterlage.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Folgende beiden Änderungen wurden mit Version 3 vorgenommen: 1. zur Anlage "A.2_Preisblatt.xls" - hier wurde Zelle C9 (zum Eintragen des vorgesehenen IAM-Produktes mit Name, Versionsstand und Hersteller) entsperrt; alle hinterlegten Formeln wurden zudem nochmals überprüft. Bitte verwenden Sie für die Angebotsabgabe die neue Anlage vom 23.04.2026: "A.2_Preisblatt V3 (Version 3).xls" 2. Die Angebotsfrist wurde vom 29.04.2026 verlängert auf Donnerstag, 30.04.2026 - 12 Uhr! Bitte beachten Sie die dazugehörige Bietermitteilung vom 23.04.2026! Um entsprechende Beachtung wird gebeten!
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gegenstand ist die Migration und Überführung des auslaufenden SAP Netweaver Identity Management auf eine neue IAM-Plattform inklusive Betrieb, Weiterentwicklung und Lizenzbeschaffung im Rahmen eines EVB-IT Rahmenvertrags.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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einfache Richtwertmethode nach UfAB 100 %Kosten
Z=L/P
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IPG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.006 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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