AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459650110) · Abgerufen am 11.08.2026 02:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/88ac39b5-0231-4f2c-b9f8-81aaa65d7568/

Postdienstleistungen (Stadt Hildesheim)

Notice-ID: 88ac39b5-0231-4f2c-b9f8-81aaa65d7568 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d459650110

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Stammdaten

Auftraggeber
KWL mbH, Hannover
Veröffentlicht
30.10.2025
Frist (Submission)
02.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Postdienstleistungen für die Stadt Hildesheim in Niedersachsen. Dienstleistungszeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2026 Umfang ca. 188.000 Sendungen traditionelle Post p.a. und ca. 161.000 Sendungen Hybrid Brief Die Postdienstleistungen wurden von der ausschreibenden Stelle in zwei Fachlose aufgeteilt. Los 1 umfasst ca. 188.000 Sendungen sog. Traditionelle Post Los 2 umfasst ca. 161.000 Sendungen sog. Hybrid Brief Innerhalb jedes Loses sind verschiedene Preisgruppen gebildet. Der Bieter kann für ein Los oder beide Lose Gebote abgeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
13 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).