AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.04.2026 09:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/88b2ec0d-4141-409c-a8d0-a3e926232cb5/

Berlin TXL - UTR - Terminal B - Phase 2 - Los 21 - Objektdemontage - Urban Mining

Notice-ID: 88b2ec0d-4141-409c-a8d0-a3e926232cb5 · Procedure-ID: 9396392e-97d7-4516-bdfa-13cd1e776e64

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbH, Berlin
Veröffentlicht
18.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
neg-wo-call
CPV-Code
45110000
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragswert (geschätzt)
137.916 €
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Ziel des Bauvorhabens ist die Modernisierung (Vollsanierung) zur Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes - ehemals Terminal B von einem Empfangsgebäude des Flughafens Tegels zu einem Gründungs- und Innovationszentrum. Das Gründungs- und Innovationszentrum befindet sich auf dem Gelände des Projektgebietes der Urban Tech Republic. Vorliegend erfolgt die AUsschreibung des Loses Urban Mining für den Rückbau und die Demontage erhaltenswerter Elemente.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.01.2026
Ende
06.07.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
PLP Bau- und Dienstleistungen für die Immobilienwirtschaft GmbH

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 18.03.2026 (21 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 28.03.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 02.04.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).