AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.subreport.de/E93837237) · Abgerufen am 11.09.2026 08:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/88b3209a-ae60-4aa2-a482-ac89921c73d3/

Rahmenvereinbarung über Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen am Standort Ronneburg (2 Lose)

Notice-ID: 88b3209a-ae60-4aa2-a482-ac89921c73d3 · Procedure-ID: 13ce69cd-24c4-42c4-abf5-b481b8b275e1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wismut GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
975.967 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Reinigung von Büro-, Aufenthalts- und sonstige Arbeitsräume, Speiseraum, Dusch- und Umkleideräume, Sanitärräume, Duschen und WC, Flure, Treppen, usw. mit verschiedenem Reinigungsturnus auf einer Reinigungsgrundfläche von bis zu 9.844 m². Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. — 2 mal jährlich Fensterreinigung einschließlich Türen mit einer Glasfläche von bis zu 1.724 m² (einfache Fläche). Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).