AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 15:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/88d091c7-520f-4e03-87dc-cf5dd72e4fd3/

Rahmenvereinbarung für Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei IDAS - Los 2 (technische Betreuung)

Notice-ID: 88d091c7-520f-4e03-87dc-cf5dd72e4fd3 · Procedure-ID: 367ea621-2139-4d04-9896-ce7467ac6c18

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Stammdaten

Auftraggeber
NRW.BANK AöR, Münster
Veröffentlicht
05.01.2026
Frist (Submission)
06.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK (nachfolgend auch: Auftraggeberin) das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig: - Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, - staatliche soziale Wohnraumförderung, - Bereitstellung von Risikokapital, - bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, - Infrastrukturmaßnahmen, - Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, - Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, - Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Im Fördergeschäft setzt die NRW.BANK das folgende, für die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung relevante Anwendungssystem ein: - IDAS - Integriertes Darlehens und Antragssystem o Zweck: Förderantragsbearbeitung und Kreditverwaltung im Backoffice o Technik: Mit Hilfe von ABAP/4 entwickelte Eigen-Lösung der NRW.BANK, auf Basis von SAP ERP mit den Modulen - SAP CML (Consumer and Mortgage Loans) - SAP BP (Business Partner) o Voraussichtlich in 2026 Umstellung auf S/4 HANA und zusätzliche Nutzung des Moduls - SAP CMS (Collateral Management System) Hiervon ausgehend benötigt die NRW.BANK Beratung und Unterstützung im Umfeld der genannten Anwendung IDAS. Die Unterstützung betrifft sowohl die Betreuung des laufenden IT-Systems als auch die Weiterentwicklung des Systems im Rahmen einzelner IT-Anforderungen oder von Projekten. Die Verantwortung und auch die Steuerung der Maßnahmen verbleiben bei der NRW.BANK. Die Leistungserbringung soll zum Teil vor Ort an den Standorten der NRW.BANK in Münster und Düsseldorf und zum Teil Remote erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung dazu erfolgt im Rahmen der Miniwettbewerbe.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen C/O Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).