AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gesamtsanierung Eingangsschauhaus Palmengarten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 09.04.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Planungsleistungen: LOS 1: Gesamtplanung: Objektplanung Gebäude und Innenräume; Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI konkretisiert und ergänzt durch das Leistungsbild des Amtes für Bau und Immobilien, Fachplanung Fassadentechnik; Regelleistungen gemäß AHO Nr. 28, Fachplanung Tragwerksplanung; Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI konkretisiert und ergänzt durch das Leistungsbild des Amtes für Bau und Immobilien. LOS 2: Fachplanung Technische Ausrüstung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI für die Anlagengruppen 1-3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI konkretisiert und ergänzt durch das Leistungsbild des Amtes für Bau und Immobilie. LOS 3: Fachplanung Technische Ausrüstung: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI für die Anlagengruppen 4-5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI konkretisiert und ergänzt durch das Leistungsbild des Amtes für Bau und Immobilie. LOS 4: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Erschließung); Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI konkretisiert und ergänzt durch das Leistungsbild des Amtes für Bau und Immobilie.
Lose
4 Lose.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren noch offen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.