AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/88e5c573-717b-4df0-acb1-d5f8224cd260) · Abgerufen am 27.09.2026 02:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/88e5c573-717b-4df0-acb1-d5f8224cd260/

Lieferung Lizenzen Microsoft Office 2025

Notice-ID: 88e5c573-717b-4df0-acb1-d5f8224cd260 · Procedure-ID: a84f8e6a-b82e-4ae8-a787-e7dcb6839c79

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hochsauerlandkreis, Arnsberg
Veröffentlicht
11.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48210000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
449.580 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Hochsauerlandkreis schreibt die Lieferung von Microsoft Office 2024 Standard-Lizenzen und Microsoft Office 2024 Professional Plus-Lizenzen aus. Die Lieferung der Lizenzen muss im Rahmen des BMI Select Plus Vertrages erfolgen. Der Hochsauerlandkreis verfügt über einen aktiven BMI Select Plus Beitritt, welcher vom Auftragnehmer gegebenenfalls zu erneuern bzw. zu übernehmen ist. Der Auftragnehmer übernimmt dabei alle Vertragsmodalitäten zum Beitrittswechsel gegenüber dem Herstellers Microsoft. Die Lieferung von Gebrauchtsoftware ist zulässig.

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
LizenzDirekt Deutschland GmbH · Wiresoft AG
Vertragsabschluss
11.08.2025
Angebotsspanne
119.620 – 394.159 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).