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Rahmenvereinbarung Tonstudio
Stiftung Deutsches Historisches Museum · Berlin · Berlin · Stiftung des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
K13 Studios Berlin GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Rahmenvertrag zur „(temporären) Mietung eines Tonstudios inkl. Personal für überwiegend Sprachaufnahmen zur Produktion von Audioführungen, Multimediaproduktionen, Hörstationen, Hörbüchern, und anderen Audioformate für Ausstellungen“ Die Stiftung Deutsches Historisches Museum erarbeitet für das Zeughaus, Unter den Linden 2, 10117 Berlin, eine neue Ständige Ausstellung zur deutschen / europäischen Geschichte und zeigt in der Ausstellungshalle, Hinter dem Gießhaus 3, 10117 Berlin pro Jahr zwei bis vier Wechselausstellungen oder andere Präsentationsformate auf zeitweise vier Etagen, für die Hörführungen, Multimedia-Guides, Hör- und Medienstationen angeboten werden. Der Höchstwert der Leistung für die Dauer der Laufzeit (4 Jahre) wird ca.215.000 € brutto betragen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 80 %
Angebotspreis 80 % Zur Wertung wird die Best-Angebots-Quotienten-Methode herangezogen.
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Anmeldezeit Tonstudio 20 %Qualität
Anmeldezeit Tonstudio 20 % Zur Wertung wird die Best-Angebots-Quotienten-Methode herangezogen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das unter Punkt VI.4.1 genannte Bundeskartellamt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 81 Tage nach Fristende
Auftragnehmer K13 Studios Berlin GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 215.000 €1 Veröffentlichung
- 06.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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