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Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann
Stadt Konz · Konz · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann in der Stadt Konz Die Grundschule St. Johann wurde zur Teilnahme an dem „Startchancen-Programm“ des Bundes und der Bundesländer ausgewählt. Mit diesem Programm soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig verbessert werden, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit soll erhöht werden und der starke Zusammenhang zwischen soziale Herkunft und Bildungserfolg soll weiter aufgebrochen werden. Um dieses Programm richtig zu adressieren, wurden in Rheinland-Pfalz 200 Schulen, unter anderem die Grundschule St. Johann, ausgewählt, die einen hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern aufweisen. Das Startchancen-Programm hat eine Laufzeit von 10 Jahren (2024 bis 2034) und stützt sich auf drei Säulen: Säule I: Investitionsprogramm für bauliche Maßnahmen, 70 % Finanzierung, Gesamtmittel für St. Johann Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, Vollfinanzierung, 15.960,00 € pro Schuljahr Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, Vollfinanzierung, 78.360,00 € pro Schuljahr. Um mit der Umsetzung des Startchancen-Programms beginnen zu können, wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz als Bildungsträger und der Stadt Konz als Schulträger abgeschlossen. Es ist beabsichtigt im Rahmen der Säule I, den zur Grundschule angehörigen Schulhof neu zu gestalten. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 3.700 m², einschließlich der Nebenflächen. Die genauen Vorgaben zur Umgestaltung sollen im Rahmen der Planungsphase in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulträger und den städtischen Gremien erfolgen und soll den Richtlinien des Förderprogrammes entsprechen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Umgestaltung und Neugestaltung des Schulhofes der Grundschule St. Johann auf ca. 3.700 m².
- Die Maßnahme ist Teil des "Startchancen-Programms" und wird im Rahmen von Säule I (Investitionsprogramm für bauliche Maßnahmen) finanziert.
- Die genauen Vorgaben zur Umgestaltung erfolgen in der Planungsphase in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulträger und den städtischen Gremien.
- Der CPV-Code 71200000 deutet auf Architektur- und Ingenieurleistungen hin, was die Planung und Überwachung der baulichen Maßnahmen umfasst.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren, was eine breite Bieterbeteiligung ermöglicht.
Die Ausschreibung betrifft den Umbau und die Neugestaltung eines Schulhofes auf einer Fläche von ca. 3.700 m² im Rahmen des "Startchancen-Programms".
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind 45 %Qualität
Projektumsetzung 1.1 Darstellung der üblichen Projektorganisation des Bieters in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts; 1.2 Darstellung der üblichen Terminkontrolle des Bieters in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts; 1.3 Darstellung der üblichen Kostenkontrolle des Bieters zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts. Das vom Bieter beispielhaft heranzuziehende vergleichbare Projekt soll durch den für die ausgeschriebenen Leistungen angegebenen Projektleiter betreut worden sein.
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Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind 40 %Preis
Honorarangebot Das Honorarangebot bestimmt sich aus der Angebotssumme inklusive Zeithonorar und Nebenkosten (netto) unter Berücksichtigung von Nachlässen + Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft). Dies bedeutet, dass bei Bietern, welche aufgrund des Reverse-charge-Verfahrens keinen oder einen anderen Steuersatz als beim Auftraggeber gültigen angeben, wird dieser in Höhe des aktuell gültigen Steuersatzes des Auftraggebers auf das Angebot aufgerechnet. Bei Angabe eines falschen Steuersatzes, wird dieser berichtigt.
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Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind 15 %Qualität
Teamwertung 2.1 die Zusammensetzung des Teams und die Darstellung der Aufgabenverteilung der Mitglieder innerhalb des Teams, 2.2 die nachgewiesene Erfahrung der Teammitglieder und deren berufliche Werdegänge an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beiträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Für die vorgenannten Auskünfte sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 218a). Alternativ kann auch ein anderes Nachweisdokument eingereicht werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016, als Projektabschluss gilt die abgeschlossene Leistungsphase 8 mit Abnahme) im Bereich der Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1 HOAI. In der Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: • mindestens eine Referenz für die Neuplanung, Umgestaltung oder Sanierung einer öffentlich oder gemeinschaftlich genutzten Freianlage, • mindestens eine Referenz mit anrechenbaren Kosten von mindestens 300.000 € netto, • mindestens eine Referenz, bei der Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden, • mindestens eine Referenz mit Beteiligung von Nutzern, Auftraggeber Vertretern, politischen Gremien oder sonstigen Projektbeteiligten im Rahmen der Planung. Als vergleichbare Freianlagen gelten insbesondere: • Schulhöfe, • Außenanlagen von Kindertagesstätten, • Spielplätze, • Park- und Grünanlagen, • Dorf- und Stadtplätze, • Freizeit- und Sportanlagen, • sonstige öffentliche oder gemeinschaftlich genutzte Freianlagen. Referenzprojekte von öffentlichen und privaten Auftraggebern werden gleichermaßen anerkannt. Referenzprojekte dürfen auch von den für die Leistung vorgesehenen Projektleitern oder stellvertretenden Projektleitern eingebracht werden, sofern diese die Leistungen nachweislich verantwortlich bearbeitet haben. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben vorzulegen: • Auftraggeber, • Projektbezeichnung, • Art und Umfang der Maßnahme, • Zeitraum der Leistungserbringung, • erbrachte Leistungsphasen, • anrechenbare Kosten, • kurze Projektbeschreibung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzprojekten zu überprüfen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
1. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Ingenieur (oder gleichwertig)“ gemäß § 75 Abs. 1+2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1). 2. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1. nachweisen.
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Nachunternehmer-Anteil
1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der für den Auftragnehmer verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 2. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die die für den Auftragnehmer geforderten Nachweise vorzulegen. 3. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebraucht gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weisen der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. - „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderli-chen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 38 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Boxleitner beratende Ingenieure GmbHZuschlagswert 77.654 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.726 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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