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Erweiterung der Grundschule Nalbach durch den Neu-/Anbau eines 6. Pavillons - Architektenleistungen (Objektplanung)
Gemeinde Nalbach · Nalbach · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenArchitektenleistungen (Objektplanung) für die Erweiterung der Grundschule Nalbach durch den Neu-/Anbau eines 6. Pavillons🏆 Alff & Holletzek Architekten PartG mbH · Lebach
- Alff & Holletzek Architekten PartG mbH · Lebach
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Alff & Holletzek Architekten PartG mbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Nalbach beabsichtigt die Grundschule Nalbach (offene Ganztagesschule (OGS)) im Ortsteil Nalbach durch den Neu-/Anbau eines 6. Pavillons (PAV), anlehnend an die fächerartig bestehende Grundrissstruktur des 1. bis 5. Pavillons, zu erweitern. Die bestehenden Pavillons sind jeweils, mit Ausnahme des 5. PAV, in zweigeschossiger Bauweise ausgebildet. Der neue zweigeschossige 6. PAV soll auf der bestehenden Außen-/Schulhoffläche der offenen Grund- und Ganztagesschule mit Anschluss an den bestehenden 4. PAV, zur Erweiterung der Mensa (Speisesaal) im EG, sowie im OG als direkte Verbindung zum Schuldirektorat und mit Anschluss an den 5. PAV im EG, als Erweiterung von fehlenden Funktionsräumen zur OGS errichtet werden. Das II-geschossige Gebäude soll demnach zur Aufnahme für weitere 80 Schulkinder funktionstechnisch erweitert werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich eines nachhaltigen Bauens in Planung und Ausführung, die an den Neubau mit ökologischen, ökonomischen und wirtschaftlichen, sowie soziokulturellen und funktionalen Aspekten, gestellt werden. Geplant ist den 6. Pavillon bis Ende des 3. Quartals (Herbst) 2026 bezugsfertig herzustellen. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten (KG 200-700 gem. DIN 276) auf ca. 3,6 Mio. €, netto. Die Kosten für die KG 300 belaufen sich auf ca. 1.650.000 €, netto. Die Kosten für die KG 400 belaufen sich auf ca. 585.000 €, netto.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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wirtschaftlichste Angebot 35 %Qualität
Herangehensweise und Umgang mit der speziellen Planungsaufgabe; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
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wirtschaftlichste Angebot 20 %Qualität
Überlegungen und Maßnahmen zu nachhaltigen; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
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wirtschaftlichste Angebot 15 %Qualität
Projektorganisation und Umgang mit den anderen am Projekt beteiligten Akteuren; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
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wirtschaftlichste Angebot 15 %Qualität
Personelle Besetzung; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
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wirtschaftlichste Angebot 15 %Preis
Honorarangebot; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 407 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Alff & Holletzek Architekten PartG mbHZuschlagswert 239.327 €1 Veröffentlichung
- 10.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 863 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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