AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.04.2026 04:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8932b67a-cd7d-4e37-83e9-47812b5f0159/

Gewässervermessungen Elbe-Nordsee 2025 / 2026

Notice-ID: 8932b67a-cd7d-4e37-83e9-47812b5f0159 · Procedure-ID: c4bdcdd0-47db-459d-94bf-557d6c7f2c56

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Hamburg
Veröffentlicht
10.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71353100 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
390.255 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wiederholungsauftrag nach § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV zur öffentlichen Ausschreibung "Gewässervermessung Elbe-Nordsee 2024/2025". Die Wiederholungsoption wurde in der Vergabebekanntmachung von 2024 bereits aufgeführt. Für die Zwecke der Verkehrssicherung, Bauwerksinspektion, Gewässerkunde und Beweissicherung sollen Gewässervermessungen im Amtsbereich des WSA Elbe-Nordsee in Teilabschnitten von Elbe, Pinnau, Krückau, Stör, Este, Lühe und Ruthenstrom in gleicher Form und Umfang wie in 2024/2025 durchgeführt werden. Die Messungen werden mit Linien- oder Fächerlot durchgeführt.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Nicola Engineering GmbH
Vertragsabschluss
04.12.2025
Zuschlagsentscheidung
04.12.2025
Angebotsspanne
96.145 – 96.145 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).