AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/89448de5-935c-4ed8-9770-1f233ebab200/

Brücke zum Beruf: Coaching, Orientierung, Praktika

Notice-ID: 89448de5-935c-4ed8-9770-1f233ebab200 · Procedure-ID: 12675753-1b33-42dd-bd14-dd87ea1daa70

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Stammdaten

Auftraggeber
jobcenter AöR, Steinfurt
Veröffentlicht
24.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79611000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
1.306.470 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Durchführung einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme für junge Erwachsene im Bürgergeldbezug. Die Zielgruppe umfasst Personen, - die (wieder) an das Jobcenter herangeführt werden müssen und/oder deren Mitwirkungsbereitschaft wiederhergestellt werden soll, - die aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse noch nicht in der Lage sind, eine berufliche Ausbildung aufzunehmen, - deren Ausbildungsreife für die Aufnahme einer Ausbildung geprüft und ggf. gezielt gefördert werden muss, oder - deren berufliche Orientierung (noch) nicht ausreicht, um unmittelbar in eine Ausbildung einzumünden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.02.2026
Zuschlagsentscheidung
11.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).