Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die vollständige Routen- und Tourenplanung übernimmt der Auftragnehmer.
Die Abfahrts- und Ankunftszeiten der zu befördernden Schüler werden den Eltern unverzüglich, spätestens eine Woche vor Beginn der Beförderung, vom Auftragnehmer mitgeteilt.
Um den aktuellen Datenschutzvorschriften zu entsprechen, werden diese persönlichen Daten vom Auftragnehmer stets vertraulich behandelt.
Die ausgehändigten personenbezogenen Daten, der zu befördernden Schülerinnen und Schüler unterliegen dem Datenschutz und sind streng vertraulich zu behandeln.
Die ausgehändigten Datenlisten sind entsprechend geschützt aufzubewahren.
Die Mitarbeiter sind einzuweisen und zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung, der zur Beförderung eingesetzten Mitarbeiter muss vom Auftragsnehmer erstellt und aufbewahrt werden.
Sie kann vom Auftraggeber jederzeit zur Einsicht abgefragt werden.
Die Fahrtzeit darf pro Fahrt für keinen Schüler/keine Schülerin länger als 60 Minuten sein, sofern der Auftraggeber nicht im Einzelfall eine andere Weisung erteilt.
Neben einer bekannten Anzahl von zu befördernden Schülerinnen und Schülern kann es bedingt durch verschiedene Faktoren (z.B. Unterrichtsausfällen, Zu- und Wegzügen) zu kurzfristigen Veränderungen innerhalb des Beförderungszeitraumes kommen, auf die flexibel vom Auftragnehmer reagiert werden muss
Begleitpersonen werden bei Bedarf mitbefördert.