AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YYTHNTN/documents) · Abgerufen am 06.09.2026 10:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/897a6c81-c9e1-4d86-af60-0cc963aebdcd/

Gebäudereinigungsleistungen

Notice-ID: 897a6c81-c9e1-4d86-af60-0cc963aebdcd · Procedure-ID: 67b1852b-750a-4344-8551-f19d22df97b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, Potsdam
Veröffentlicht
06.05.2026
Frist (Submission)
12.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die laufende Unterhaltsreinigung sowie die jährliche Grundreinigung der Sanitärbereiche der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 17.000 m². Der Auftragnehmer stellt sämtliche erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung, führt die Reinigungsarbeiten fachgerecht und umweltverträglich aus, setzt qualifiziertes Personal ein und gewährleistet die Einhaltung von Ordnung, Sauberkeit sowie sämtlicher Sicherheitsvorgaben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).