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Beratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen beim Landeskrankenhaus (AöR)
Landeskrankenhaus (AöR) · Andernach · Rheinland-Pfalz · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Das Landeskrankenhaus plant die Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. Ausgeschrieben werden die benötigten Beratungsleistungen zur Umsetzung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Landeskrankenhaus (AöR) in Andernach vergibt Beratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Umsetzungskonzept 35 %Qualität
Das eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Die Bieter müssen ein Konzept einreichen, das beschreibt, wie die Ergebnisse der Bestandsaufnahme in die operative Umsetzung überführt werden. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Schwerpunkte: • Maßnahmen zur Organisationsstruktur: Darstellung der Methodik zur Umsetzungsbegleitung von Organisationsmaßnahmen (Aufbau- und Ablauforganisation) im Bereich der Verwaltung sowie in den Querschnittsbereichen (Personal, Finanzbuchhaltung, Controlling). • Realisierung von Effizienzpotenzialen: Vorgehensweise zur Umsetzung von Potenzialen aus Vergütungsverhandlungen und Effizienzsteigerungen sowie die Darstellung der Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Finanzplanung. • Governance & Rechtsgrundlagen: Konzept zur Begleitung rechtlich notwendiger Änderungen der Rechtsgrundlagen und Governancedokumente unter Berücksichtigung der Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“. • Zielerreichung: Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf das Gesamtziel: nachhaltige Optimierung, Zukunftssicherung und Resilienzsteigerung des Landeskrankenhauses (AöR). Die vorgenannten Kriterien werden gleich gewichtet. Maximal kann ein Bieter je Unterkriterium 10 Punkte erreichen: 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
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Personalkonzept 35 %Qualität
Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projektleiter, sowie der Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet. Im Personalkonzept ist das vorgesehene Projektteam verbindlich anzugeben. Mindestvoraussetzung ist die Angabe eines Projektleiters, eines Stellvertreters und von zwei weiteren Teammitgliedern. Den Teammitgliedern sind die Rollen Partner, Projektleitung, Senior Berater, Junior Berater zuzuordnen (es muss nicht jede Rolle besetzt sein, solange die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt sind). Bewertet wird die Erfahrung (Gewicht Unterkriterium: 45 %) des eingesetzten Personals (Projektteam + Projektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Referenzen pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Für die Qualifikation des Personals (Gewicht Unterkriterium: 15 %) werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Bei der Personalorganisation (Gewicht Unterkriterium: 40 %) wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, die reibungslose und möglichst schnittstellenarme Kommunikation mit dem Auftraggeber, sowie die Größe des Projektteams. Dazu sind in dem Personalkonzept entsprechende Angaben zu machen. Maximal kann ein Bieter je Kriterium 10 Punkte erreichen. 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
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Preis 30 %
Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 30 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene Gesamtpreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das der Teilnahmeantrag abgegeben wird. Er hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu leisten. • Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personen- und Sachschäden: 5 Mio. €; Vermögensschäden: 10 Mio. € Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Zum Nachweis des Vorliegens der vorgenannten Anforderung hat der Bewerber: In dem Vordruck Teilnahmeantrag zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt. Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er in dem Vordruck Teilnahmeantrag erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind nachzureichen (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag): • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Gesamtsätzen des Unternehmens der letzten 3 Jahre sind anzugeben. Es gilt folgender Mindestumsatz: 5 Mio. € / Jahr (im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre)
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Spezifische Jahresumsatz im Bereich Wirtschaftsberatung bzw. vergleichbare Beratung im Gesundheitswesen der letzten 3 Jahre. Es gilt folgender Mindestumsatz: Wirtschaftsberatung bzw. vergleichbare Beratung im Gesundheitswesen – 1 Mio. € / Jahr (im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Auftraggeberin wird höchstens drei geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die (max. drei) Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Unternehmensreferenzen. Entscheidend ist der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Die Bewerber haben im jeweiligen Referenzbogen anzugeben, welche Referenzen gewertet werden sollen. Die Bewertung erfolgt durch ein Bewertungsgremium je Referenz auf einer Skala von 1 bis 4 in den beiden Unterkriterien Vergleichbarkeit der Auftraggeberorganisation und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Jede Referenz kann dadurch maximal 8 Punkte erhalten (insgesamt max. 24 Punkte). Vergleichbarkeit Auftraggeberorganisation Dieses Kriterium bewertet den Grad der Übereinstimmung der Referenzorganisation mit den spezifischen Strukturmerkmalen der Auftraggeberin (Branche Gesundheitswesen, Fokus im psychiatrisch-psychotherapeutischen und neurologischen Bereich, öffentliche Trägerschaft, hohe Komplexität durch stark dezentrale Struktur mit diversen Einrichtungen/Einrichtungsarten, vergleichbar hohe Mitarbeiterzahl). • 4 Punkte (sehr hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation entspricht der Auftraggeberin in ihren wesentlichen Strukturmerkmalen in sehr hohem Maße. Es handelt sich um einen großen Träger im Gesundheitswesen (idealerweise mit psychiatrisch-neurologischer Ausrichtung) in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die Organisation weist eine hochgradig vergleichbare Komplexität auf, die durch eine stark dezentrale Ausprägung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Standorte und Einrichtungsarten geprägt ist. • 3 Punkte (hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation ist mit der Auftraggeberin weitgehend vergleichbar. Es handelt sich um einen größeren Träger im Gesundheitswesen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die Organisation weist eine noch stark vergleichbare Komplexität auf, die durch eine dezentrale Ausprägung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Standorte und Einrichtungsarten geprägt ist. Im Vergleich zur Höchstpunktzahl sind einzelne Merkmale ggf. von geringerer Vergleichbarkeit (bspw. Mitarbeiterzahl, fehlende psychiatrisch-neurologischer Ausrichtung, Standorte). • 2 Punkte (mittlere Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation ist nur im mittleren Bereich mit der Auftraggeberin vergleichbar. Sie weist zwar eine gewisse Komplexität auf (z.B. mehrere Standorte oder größerer Verbund), unterscheidet sich aber in mehreren einzelnen Merkmalen deutlich (z. B. rein somatischer Schwerpunkt, privatwirtschaftliche Trägerschaft oder deutlich geringere Dezentralität/Mitarbeiterzahl). • 1 Punkte (geringe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation weist im Hinblick auf die vorgenannten Merkmale allenfalls eine geringe Vergleichbarkeit auf. Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung Dieses Kriterium bewertet, inwieweit die in der Referenz erbrachten Leistungen inhaltlich und im Hinblick auf die Projektkomplexität den geforderten Beratungs- und Implementierungsleistungen entsprechen. • 4 Punkte (sehr hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzaufgabe wurde im Gesundheitswesen erbracht und umfasst die ganzheitliche Umsetzung und Umsetzungsbegleitung von Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. Sie deckt (nahezu) alle wesentlichen Leistungsbereiche ab: Aufbau-/Ablauforganisation, Ertüchtigung von Finanzen/Controlling sowie rechtliche/Governance-Anpassungen, und entspricht in ihrer Komplexität der geplanten Maßnahme. • 3 Punkte (hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzaufgabe wurde im Gesundheitswesen erbracht, ist aber nur weitgehend vergleichbar. Sie beinhaltet mehrere aber nicht alle Teilbereiche der hier ausgeschriebenen Leistung oder weißt eine geringere Komplexität auf. • 2 Punkte (mittlere Vergleichbarkeit): Die Referenzaufgabe wurde im Gesundheitswesen erbracht, unterscheidet sich aber in einzelnen Auftragsmerkmalen deutlich oder fokussiert sich nur auf isolierte Teilbereiche der Aufgabenstellung. • 1 Punkt (geringe Vergleichbarkeit): Die Referenzleistung weist im Hinblick auf die vorgenannten Merkmale allenfalls eine geringe Vergleichbarkeit auf. Bei entscheidender Punktgleichheit mehrerer Bewerber erhält zunächst derjenige Bewerber den Vorrang, der im Unterkriterium ‚Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung‘ über alle gewerteten Referenzen hinweg die höhere Punktzahl erzielt hat. Besteht auch danach noch Punktgleichheit, erfolgt ein Losentscheid.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Vordruck Referenzbogen Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen (mindestens 3 Referenzen). Die Referenzen müssen die Beratung von Unternehmen im Gesundheitswesen im vergleichbaren Beratungsgegenstand beinhalten. Es gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen: • Mindestens eine Referenz muss sich auf die Beratung eines Unternehmens mit einer Gewährsträgerschaft bei einem Bundesland oder beim Bund bzw. einer vergleichbaren staatlichen Stelle beziehen. • Mindestens zwei Referenzen müssen die Beratung eines Unternehmens mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und mehreren Klinikstandorten und mehreren Fachbereichen zum Gegenstand haben. • Mindestens zwei Referenzen müssen ein Auftragsvolumen in einem Projekt von mindestens 500.000 € netto aufweisen. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Referenzbogen einzureichen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Soweit möglich, sind Referenzschreiben einzureichen. Ergänzende Unterlagen zur Veranschaulichung können zusätzlich eingereicht werden. Durch eine Referenz können mehrere der genannten Mindestanforderungen zugleich erfüllt werden
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bewerber muss zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zudem die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (2023-2025) angeben (Gesamt, Führungskräfte; Festangestellte Berater im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen in FTE). Der Bewerber muss per Eigenerklärung nachweisen, dass in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 5 festangestellte Berater im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen angestellt waren.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Die Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ist anzugeben. Es ist ein Projektleiter anzugeben mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 23.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 139 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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